Code of Conduct

Prinzipien der aconium GmbH

Eigenverantwortung des Unternehmens

Geltendes Recht

Die aconium GmbH verpflichtet sich, alle in Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und umzusetzen, unabhängig von dadurch bedingten wirtschaftlichen Nachteilen. Sie erwartet gleiches von ihren Geschäftspartnern. Alle Führungskräfte werden angeleitet, die grundlegenden Vorschriften und Regeln in ihrem Bereich zu kennen, damit sie ihr Wissen ihrerseits an die Mitarbeiter der aconium GmbH weitergeben können.

Menschenrechte

Die Einhaltung der weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte ist eine Selbstverständlichkeit für die aconium GmbH. Jegliche Form der modernen Sklaverei, des Menschenhandels sowie der Kinderarbeit wird konsequent abgelehnt.

Kommunikation

Die aconium GmbH steht für offene und ehrliche Kommunikation. Auch mit kritischen Sachverhalten dürfen sich Mitarbeiter an die Vorgesetzten oder die Geschäftsführung wenden. Wir sind der Ansicht, dass ein vertrauensvolles Miteinander dazu führt, dass Fehlverhalten frühzeitig erkannt, korrigiert und in Zukunft sogar vermieden werden kann. Unsere Führungskräfte sind dazu angehalten, Mitarbeiter stets zu offenen Aussprachen zu ermutigen.

Gläserne Produktion

Die aconium GmbH legt großen Wert auf nachvollziehbare, festgeschriebene Prozesse. Im eigenen Interesse wie auch im Interesse unserer Geschäftspartner und Kunden streben wir eine größtmögliche Transparenz an. Hierzu ist es unerlässlich, dass sämtliche Prozesse in allen Abläufen stets dokumentiert werden.

Chinese Walls

Die aconium GmbH begleitet eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten. Diese Aufträge werden streng voneinander abgegrenzt. Dafür arbeiten wir mit einem Rollen-Berechtigungs-Konzept. Die verschiedenen Abteilungen der aconium GmbH sind so voneinander getrennt, dass die unterschiedlichen Zielsetzungen weder zu Interessenskonflikten führen können noch ein Austausch über anvertraute Informationen stattfinden kann.

Rücksichtnahme

Die aconium GmbH legt großen Wert auf Vertrauen und Respekt. Nur durch ein respektvolles Miteinander ist ein Maximum an Produktivität, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Kreativität und Effizienz zu erzielen. Alle Mitarbeiter sollen sich mit Höflichkeit und gegenseitiger Wertschätzung begegnen. Belästigungen, jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte, Mobbing und Einschüchterungen werden von der aconium GmbH strikt untersagt und können arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Diversität

Die aconium GmbH wählt ihre Mitarbeiter einzig und allein nach ihrer Qualifikation und ihren Fähigkeiten aus. Allen Mitarbeitern werden die gleichen Chancen geboten. Diskriminierung aufgrund Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Elternschaft, des Familienstandes, Religion, Weltanschauung, ethischer oder nationaler Zugehörigkeit, Hautfarbe, politischer Einstellung oder sozialer Herkunft wird ausnahmslos abgelehnt. Die aconium GmbH steht für Vielfalt, fördert die Toleranz und setzt sich für Inklusion ein.

Arbeitnehmervertreter

Die Mitarbeiter der aconium GmbH haben einen Betriebsrat gegründet. Ziel ist es, einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen herzustellen. Es soll dabei ein offener, vertrauensvoller und konstruktiver Dialog angestrebt werden.

Arbeitsbedingungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung von fairen Arbeitsbedingungen werden von der aconium GmbH eingehalten. Insbesondere auf die Regelungen zur Entlohnung, zu den Arbeitszeiten und zum Schutz der Privatsphäre wird wert gelegt. Darüber hinaus fördert die aconium GmbH die Vereinbarkeit von Beruf- und Familienleben durch flexible Arbeitszeitmodelle.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die aconium GmbH fördert ein gesundes und gefahrenfreies Arbeitsumfeld. Die Gesetze und Regeln zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Alle Führungskräfte haben sicherzustellen, dass angemessene Verfahren und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorhanden sind.

Schutz geistigen Eigentums

Als geistiges Eigentum wird ein Recht an einem immateriellen Gut bezeichnet. Es ist per Gesetz und/oder als Geschäftsgeheimnis geschützt. Eine Vervielfältigung bedarf daher zwingend der Erlaubnis. Jeder Mitarbeiter ist angewiesen, das geistige Eigentum der aconium GmbH vor Angriffen von Dritten oder vor Verlust zu schützen. Das geistige Eigentum anderer ist zu respektieren.

Vertraulichkeit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der aconium GmbH oder ihrer Geschäftspartner werden von der aconium GmbH bzw. ihren Mitarbeitern absolut vertraulich behandelt und dürfen Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht werden. Sie dürfen auch nicht für eigene private Zwecke der Mitarbeiter genutzt werden.

Insiderhandel

Unter Insiderinformationen versteht man konkrete Informationen über öffentlich nicht bekannte Umstände, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Preis von Wertpapieren oder ähnlichen Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen können. Der Insiderhandel ist in Deutschland eine Straftat, da er die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beeinträchtigt. Die aconium GmbH lehnt Insiderhandel ausdrücklich ab und weist ihre Mitarbeiter ausdrücklich an, Insiderwissen weder für persönliche Vorteile noch für Vorteile der aconium GmbH oder Dritter zu nutzen.

Rechnungslegung und Buchhaltung

Alle Geschäftsvorgänge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden aufgezeichnet und lückenlos dokumentiert. Geschäftsaktionen und Unterlagen des Unternehmens müssen korrekt und ordnungsgemäß sein. Jede Form der Bilanzmanipulation wird von der aconium GmbH untersagt.

Geldwäscheprävention

Geldwäsche liegt vor, wenn unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammende Gelder oder andere Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht werden. Bei ungewöhnlichen finanziellen Transaktionen sind alle Mitarbeiter aufgerufen, diese zu melden.

Terrorismusfinanzierung

Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Gelder oder sonstige Mittel für terroristische Straftaten oder zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen bereitgestellt werden. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, verdächtige Transaktionen zu melden.

Spenden

Die aconium GmbH spendet stets im eigenen Namen. Gegenleistungen werden nicht erwartet. Es erfolgt eine lückenlose Dokumentation des Empfängers, des Spendenzwecks und der Spendenbestätigung. An öffentliche Stellen, politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker erfolgen keine direkten oder indirekten Spenden.

Politische Interessenvertretung

Die aconium GmbH unterlässt unlautere Einflussnahmen auf Politik und Gesetzgebung und befolgt die gesetzlichen Vorschriften zum Lobbying.

Schutz des Firmenvermögens

Das Firmenvermögen wird von der aconium GmbH für den vorgesehenen Geschäftszweck verwendet. Eine missbräuchliche, illegale oder unbefugte Nutzung, insbesondere für private Zwecke, ist untersagt. Alle Formen des Betrugs, egal ob zu Lasten des Firmenvermögens oder des Vermögens von Dritten, werden von der aconium GmbH aufs Schärfste untersagt.

Interessenskonflikte

Bei dienstlichen Entscheidungen ist jeder Mitarbeiter angehalten zu prüfen, ob die Entscheidung durch private Interessen beeinflusst wird. Private und geschäftliche Interessen sind zu trennen, damit Entscheidungen neutral und rational getroffen werden können. Die aconium GmbH fordert ihre Mitarbeiter auf, sich bei möglichen Interessenskonflikten mit dem jeweiligen Vorgesetzten zu besprechen. Diese Absprachen sind zu dokumentieren.

Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern und Dritten

Beziehungen zu Geschäftspartnern

Die aconium GmbH sieht sich als verlässlichen und rechtskonformen Geschäftspartner. Wir wollen uns den Herausforderungen von heute stellen und immer die beste Lösung für unsere Kunden finden. Die Führungskräfte werden angehalten, die Mitarbeiter mit den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Vertragspartnern vertraut zu machen.

Umgang mit politischen Institutionen und Behörden

In Bezug auf den Umgang mit politischen Institutionen und Behörden gilt es besondere Sorgfalt an den Tag zu legen. Oftmals gelten bei diesen geschäftlichen Beziehungen strengere Anforderungen. Aufrichtigkeit und Transparenz sowie die Einhaltung des geltenden Rechts sollten bei jeder unserer Handlung selbstverständlich sein.

Wettbewerb

Die aconium GmbH steht für fairen und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Marktteilnehmer. Dieser ist maßgebliche Voraussetzung der sozialen Marktwirtschaft. Zum Schutz dieses Wettbewerbs hält sich die aconium GmbH selbstverständlich an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

Produktsicherheit

Die aconium GmbH versteht sich als Dienstleister ihrer Kunden. Sie legt Wert auf eine vertrauensvolle, ergebnisreiche und langfristige Kundenbeziehung. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen wollen wir für unsere Kunden ein Höchstmaß an Qualität bieten.

Angaben über Produkte und Dienstleistungen

Die aconium GmbH macht in Bezug auf ihre Produkte und Dienstleistungen stets wahrheitsgemäße Angaben. Wir sind der Ansicht, dass unwahre Aussagen die bestehenden Geschäftsbeziehungen gefährden können. Auch zum Schutz des guten Rufs der aconium GmbH sind daher unwahre Aussagen zu unterlassen.

Datenschutz

Die aconium GmbH achtet bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten auf Vertraulichkeit. Wir handeln nach dem Gebot der Datenminimierung und verschlüsseln bzw. löschen Daten, wann immer dies möglich ist. Sämtliche Mitarbeiter erhalten eine Schulung zum Datenschutz. Diejenigen Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, erhalten zudem Beratung und Unterstützung durch die zuständige Abteilung.

Nutzung und Sicherheit von IT-Systemen

Von der aconium GmbH werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit sensiblen Daten und zum Schutz des geistigen Eigentums durch die Verwendung von IT-Systemen getroffen. Sämtliche Mitarbeiter erhalten regelmäßig Schulungen zur Informationssicherheit. Die am Arbeitsplatz zur Verfügung stehenden IT-Ressourcen gehören der aconium GmbH und sind Firmeneigentum. Es ist untersagt, sie zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Mitarbeiter der aconium GmbH sind angehalten, die Sicherheit von IT-Systemen vor internem und externem Missbrauch zu schützen.

Verantwortung unserer Mitarbeiter

 

Botschafter des Unternehmens

Die aconium GmbH respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mitarbeiter der aconium GmbH treten in der Öffentlichkeit als Repräsentanten des Unternehmens auf. Führungskräfte sind Vorbilder für alle Mitarbeiter. Allen Mitarbeitern ist bekannt, dass rufschädigendes Verhalten zu unterlassen ist. Der gute Ruf des Unternehmens ist maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg der aconium GmbH.

Meldung von Verstößen

Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen den Code of Conduct sind zu melden. Vorgesetzte sollen hierfür den Weg ebnen und neben dem Compliance Manager ansprechbar sein. Davon unabhängig, ist den gesetzlichen Anzeigepflichten, insbesondere beim Beobachten von schweren Straftaten, nachzukommen.

Internes Frühwarnsystem / Risikokommunikation

Die aconium GmbH hat ein Hinweisgebersystem implementiert, worüber hinweisgebende Personen unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität oder anonym, Verstöße gegen nationales und EU-Recht melden können. Die internen Meldekanäle ermöglichen die elektronische sowie physische und schriftliche sowie mündliche Abgabe von Hinweisen. Um die Schutzmechanismen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu entfalten, müssen hinweisgebende Personen zum Zeitpunkt der Abgabe eines Hinweises überzeugt sein die Wahrheit zu sagen.

Die Abgabe von bewusst oder vorsätzlich falschen Hinweisen, Tatsachen oder Beschuldigungen wird als Missbrauch des Hinweisgebersystems gewertet und kann neben einer arbeitsrechtlichen Konsequenz (Abmahnung, Kündigung) auch eine strafrechtliche Verantwortung sowie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Korruptionsverbot

Die aconium GmbH lehnt jegliche Form von Korruption vehement ab. Unsere Mitarbeiter erhalten jährlich eine Schulung zur Korruptionsprävention. Es ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Geschenke oder sonstige Vorteile nur gestattet sind, wenn sie geschäftsüblich, geringwertig und ethisch einwandfrei sind sowie nicht im Zusammenhang mit einer Gegenleistung stehen. Kein Mitarbeiter darf Geschenke oder sonstige Vorteile von Geschäftspartnern einfordern.

Annahme von Geschenken

Die berufliche Tätigkeit darf nicht für die Erlangung privater Vorteile genutzt werden. Sämtlichen Mitarbeitern ist die Annahme von Geschenken untersagt. Hiervon ausgenommen sind geringwertige Geschenke, bei denen eine Ablehnung aufgrund der örtlichen Gebräuche sozial inadäquat wäre. Die betrieblichen Entscheidungen dürfen hiervon nicht beeinflusst werden. Unter keinen Umständen sind Bargeld, Gutscheine oder ähnliches anzunehmen. Bei Essenseinladungen sind die Grenzen der geschäftsüblichen Gastfreundschaft zu prüfen. Dient die Einladung der unzulässigen Beeinflussung von beruflichen Entscheidungen, ist sie abzulehnen.

Geschenke an Dritte machen

Die aconium GmbH weist ihre Mitarbeiter an, Geschenke und Einladungen grundsätzlich nicht an Dritte zu verteilen. Hiervon ausgenommen werden übliche Gelegenheits- und Werbegeschenke und Einladungen, die der Sitte und Höflichkeit in einem Land entsprechen. In Zweifelsfällen können sich die Mitarbeiter an die Vorgesetzten wenden.

Verantwortung gegenüber der Natur

Klimaschutz

Die aconium GmbH setzt sich für nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz ein. Wir achten bei der Entwicklung neuer Produkte sowie von uns erbrachter Dienstleistungen darauf, dass die Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden. Zur Verbesserung unserer Umweltbilanz wurde ein Klimaschutzbeauftragter zur Unterstützung eingestellt. Jeder Mitarbeiter ist zu umweltbewusstem Handeln aufgefordert.