Bundesförderprogramm Gigabit

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland in Kraft getreten (Gigabit-RL 2.0). Damit wird der Ausbau mit ultraschnellem Internet nun überall dort unterstützt, wo derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download möglich ist.

Die aconium GmbH bleibt als hoheitlich beliehener Projektträger für die neue Gigabit-Förderung auch weiterhin verlässlicher Partner an der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die aconium GmbH ist für Anträge in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein verantwortlich.

Der aktuellen Richtlinie zur Gigabitförderung ist die Richtlinie vom 31. März 2021 vorangegangen. Durch sie wurde der Ausbau überall dort unterstützt, wo noch keine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet war.

 

Bundesförderprogramm Breitband

Für das bisherige Bundesförderprogramm galt eine niedrigere Aufgreifschwelle: Nur für Anschlüsse mit einer verfügbaren Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s konnte das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Anspruch genommen werden.

Clearingstellen

Unsere Beratungshotline­ ist für Sie da

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projekttraeger@aconium.eu

Die aconium GmbH als hoheitlich beliehener Projektträger für die Gigabit-Förderung ist für Sie ein verlässlicher Partner beim Glasfaserausbau. Bei schwierigen Fragen in speziellen Fachgebieten wie bei Bahnquerungen oder der Einbindung von Mobilfunk, helfen wir schnell, persönlich und unkompliziert. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachwissen, um Ihre Projekte reibungslos umzusetzen.

Bei der Planung und Verlegung einer Leitung sind viele Gesichtspunkte zu beachten. Die Querung von Bahntrassen bildet dabei eine besonder Hürde. Durch die Clearingstelle für Leitungsquerungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn möchten wir Sie in diesem Bereich unterstützen, so dass Ihre Ausbauprojekte erfolgreich und ohne Verzögerungen verlaufen. Darüber hinaus bieten wir regelmäßige Schulungen an, bei denen Sie das Thema „Online Antragsportal für Leitungsquerungen“ von erfahrenen Referent:innen der Deutschen Bahn ausführlich beschrieben und live vorgestellt bekommen.

Unser Experte Wilfried Konnemann steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und berät Sie gerne zu allen Fragen bezüglich Bahnquerungen. Sie erreichen Herrn Konnemann unter der E-Mailadresse projekttraeger@aconium.eu sowie unter der Rufnummer +49 30 2332 49 777.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben müssen die Netzinfrastrukturen, welche im Rahmen der Bundesförderung Breitband bzw. Gigabit gebaut werden, einen offenen Netzzugang bereitstellen. aconium unterstützt die Zuwendungsempfänger in ihrem Projektgebiet mit der Clearingstelle Open Access dabei, den Zugangsbegehren von Dritten zu entsprechen und so Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dieses Angebot des Projektträgers ist freiwillig und findet lediglich im Rahmen des Förderverfahrens statt. Das gem. § 155 Abs. 1 – 4 TKG i.V.m. § 149 Abs. 1 Nr. 5 TKG im Streitfall durchzuführende Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur wird durch das Clearing weder ersetzt noch prozessual inhaltlich berührt.

Unser Experte Felix Gartner steht Ihnen persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Gartner unter der E-Mailadresse projekttraeger@aconium.eu sowie unter der Rufnummer +49 30 2332 49 777.

Um die im Mobilfunk steigenden Datenmengen und erforderlichen Gigabitgeschwindigkeiten zu bewältigen, wird perspektivisch eine Netzverdichtung und eine Anbindung der Basisstationen mit Glasfaseranschlüssen notwendig. Mobile Echtzeit- und 5G-Anwendungen lassen sich nur dann erfolgreich implementieren, wenn leistungsfähige Netze zur Verfügung stehen. Ziel des Bundesförderprogramms Gigabit ist daher der Ausbau zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze. Diese sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z. B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können. Das heißt, Förderprojekte können unter bestimmten Umständen auch unter dem Aspekt der künftigen Errichtung, zum Beispiel von Mobilfunkmasten geplant werden.

Unser Experte Andreas Schröder steht Ihnen persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Schröder unter der E-Mailadresse projekttraeger@aconium.eu sowie unter der Rufnummer
+49 30 2332 49 777.