Aktuelles zum Thema Bundesförderung Gigabit

BMDV fördert Gigabitausbau weiter – neuer Förderaufruf startet

BMDV fördert Gigabitausbau weiter – neuer Förderaufruf startet

Mit der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Dazu startet ein neuer Förderaufruf am 30....

BMDV fördert Gigabitausbau weiter – neuer Förderaufruf startet

BMDV fördert Gigabitausbau weiter – neuer Förderaufruf startet

Mit der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Dazu startet ein neuer Förderaufruf am 30....

Das Bundesförderprogramm Gigabit

Am 31. März 2023 ist die neue Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus in Deutschland (Gigabit-RL 2.0) in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge.

Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Gigabitnetze, die allen Bürgern und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Gigabitstrategie den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasernetzen bis in Haus bis 2030 für Deutschland definiert.

Der Ausbau dieser Netze liegt dabei vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau von Glasfasernetzen – sowohl im Rahmen der Förderung, als auch durch die Koordination von Projekten und die Bereitstellung von Beratungs- und Informationsstellen.

Die Bundesregierung fördert deutschlandweit den Ausbau von Glasfasernetzen in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Ziel der Bundesregierung ist es, in diesen privatwirtschaftlich unzureichend erschlossenen Gebieten Anreize auf eine marktmäßige Erbringung zu setzen. Hierzu fördert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsfähigen Netzstruktur, die den Marktakteuren zugutekommen.

Die Gebietskörperschaften koordinieren den Ausbau in diesen allein durch den Markt nicht erschließbaren Gebieten, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Projektziele und stellen hierbei insbesondere einen diskriminierungsfreien Zugang über die Zweckbindungsfrist hinaus sicher.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen sie sich privatwirtschaftlicher Unternehmen, die sie für die Ausbauprojekte auswählen. Nach Abschluss der Phase der staatlich unterstützten Marktinitiierung soll die Breitbandversorgung selbständig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Gigabit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Fördermittelanträge zum Breitbandausbau können über die der jeweiligen Region zugeordneten Onlineplattform gestellt werden.

Know-how für den Gigabitausbau – das Workshop-Programm der aconium GmbH

Eine zuverlässige und hochleistungsfähige Gigabitinfrastruktur ist die  Grundlage der digitalen Gesellschaft. Sie garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu neuen Dienstleistungen und Anwendungen in allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.

In dieser Broschüre stellen wir Ihnen unser Workshop-Angebot detailliert vor. Unser aktuellen Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie Online unter: www.aconium-akademie.eu

 

Haben Sie Fragen zum Förderprogramm?

Kontaktieren Sie unsere Beratungshotline

Montag bis Freitag, 9-17 Uhr
Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
projekttraeger@aconium.eu

„7 Schritte für den Gigabit-Ausbau“
jetzt unsere Kurzanleitung herunterladen (pdf / 2,1 MB):

7 Schritte für den Gigabitausbau

1

Vorbereitung (Branchendialog, Markterkundungsverfahren)

  • Vor der Antragstellung ist durch den potentiellen Zuwendungsempfänger ein Austausch, der sogenannte „kommunale Branchendialog“, mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen durchzuführen. Nähere Informationen dazu sind unter dem Punkt „Branchendialog“ zu finden.
  • Das Markterkundungsverfahren kann für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein über die Onlineplattform www.projekttraeger-breitband.de initialisiert werden. Die Gebietskarte wird entsprechend auf dem Portal bereitgestellt.
  • Meldungen der beteiligten Unternehmen über die Einreichung von Kartenmaterial und über die Erschließungsabsichten erfolgen direkt auf dem Onlineportal. Das jeweilige Telekommunikationsunternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau stützen. Das Verfahren läuft mindestens acht Wochen. Dieser Schritt ist mit Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinie zum 31. März 2023 vor der Antragstellung durchzuführen
2

Antragstellung

  • Die Onlineplattform stellt den antragstellenden Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine Webkarte mit förderfähigen Adressen in ihrem Gebiet gemäß des angegebenen Regionalschlüssels zur Verfügung.
  • Die Kommune kann mit Antragstellung auch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen.
3

Zuwendungsbescheid über die vorläufige Höhe

  • Die Kommune erhält einen Bescheid mit einer vorläufigen Förderhöhe
4

Auswahlverfahren

  • Das Ergebnis der Markterkundung darf zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Förderprojektes nicht älter als zwölf Monate sein.
  • Den Antragstellern steht ein Leitfaden zum Bundesförderprogramm und zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Verfügung.
  • Die Handreichung für Zuwendungsempfänger bei der Durchführung des Auswahlverfahrens steht Ihnen auf www.projekttraeger-breitband.de zur Verfügung und kann Ihnen als Orientierungshilfe im Auswahlverfahren dienen.
5

Zuwendungsbescheid über die abschließende Höhe

  • Mit den Vergabeunterlagen sind Versicherungen z. B: Eigenerklärungen einzureichen. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen in Ihrem Benutzerbereich auf dem Onlineportal zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsbehörde hält in einem Bescheid die Förderhöhe entsprechend des im Auswahlverfahren ermittelten Marktpreises fest.
6

Bauphase und Auszahlungen

  • Ausgezahlt wird nach dem von der Kommune eingereichten Mittelanforderungsformular.
  • Die Bewilligungsbehörde kann Probemessungen durchführen.
  • Merkblatt und Hinweise zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen finden Sie auf www.aconium.eu.
7

Verwendungsnachweis

  • Die Kommune erhält die Informationen zum Verwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen.
  • Die Informationen zum Verwendungsnachweis gibt die Kommune an die Bewilligungsbehörde weiter.
  • Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Sachberichts und des zahlenmäßigen Nachweises durch die Bewilligungsbehörde.

Steckbrief

Steckbrief: Bundesförderung Gigabit
AntragsberechtigteAntragsberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommunen (auch Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. Ämter) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Fördergegenstand
  • Beratungsleistung zur Qualitätssicherung der Vorbereitung und der Durchführung eines Bewilligungsverfahrens und/oder der Realisierung eines bewilligten Vorhabens.
  • Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen: „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ und „Betreibermodell“:
    • Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
    • Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Rechtliche GrundlageRichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Förderhöhen und FörderquotenBeratungsleistung
  • Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
  • Landkreise: bis zu 200.000 Euro
  • Förderquote: 100 Prozent
Infrastrukturprojekte
  • bis zu 100 Mio. Euro pro Maßnahme
  • Förderquote: 50 Prozent, 60 Prozent und 70 Prozent – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region
AntragstellungDie Antragstellung für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein erfolgt über die Onlineplattform:
https://projekttraeger-breitband.de/
AnsprechpartnerBeratungshotline für das Bundesförderprogramm
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Telefon: +49 30 2332 49 777
Fax: +49 30 2332 49 778
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