Beratungsleistungen

Anforderungen an das beauftragte Beratungs-/ Planungsunternehmen

Änderungsanträge

Verwendungsnachweis und Auszahlung

Anforderungen an das beauftragte Beratungs-/ Planungsunternehmen

Das beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen muss für sich und seine Mitarbeiter Unabhängigkeit sowie bestimmte Qualifikationen nachweisen. Hierfür gilt:

  • Das Unternehmen muss aktuell und über die letzten zwei Jahre vor Abschluss des hier gegenständlichen Beratungsvertrages hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen (gewesen) sein.
  • Das Management des Unternehmens steht aktuell bzw. stand in diesem Zeitraum in keinem Abhängigkeitsverhältnis mit Telekommunikationsunternehmen.
  • Die Qualifikation der Berater wird anhand einer Auflistung einschlägiger Referenzen oder anhand von Schulungsnachweisen auf dem Gebiet des Zuwendungsrechts oder zu Grundlagen des Breitbandausbaus belegt.