Verwendungsnachweis und Auszahlung

Ist die Beratung abgeschlossen, kann der Zuwendungsempfänger die Mittelanforderung stellen. Dies geschieht, indem beim Projektträger das Beratungsergebnis eingereicht wird. Um die Qualität der Beratungs- und Planungsergebnisse sicherzustellen, wird dieses formal und fachlich geprüft, bevor eine Auszahlung der angeforderten Fördermittel erfolgen kann.

Alternativ können sukzessive Teilauszahlungen bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises vorgenommen werden. Zur Verwaltungsvereinfachung ist eine Teilzahlung erst ab einen Mindestbetrag in Höhe von 7.500,00 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Vor Auszahlung der Mittel wird geprüft, ob die im Zuwendungsbescheid und seinen Nebenbestimmungen enthaltenen Anforderungen an die Beratungsleistungen eingehalten und die übernommenen Pflichten erfüllt worden sind. Für die jeweilige Auszahlung der Fördermittel sind die Rechnung und ein Anforderungsschreiben des Zuwendungsempfängers vorzulegen.

Es können dabei nur solche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht wurden. Der Bewilligungszeitraum ist im Bescheid definiert. Die Besonderen Nebenbestimmungen verpflichten den Zuwendungsempfänger, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde den Verwendungsnachweis vollständig vorzulegen.

 

Form und Einreichungsprozedere

Zum Verwendungsnachweis werden folgende Dokumente benötigt:

  • Sachbericht
  • Formular Zahlungsanforderung (im Benutzerbereich auf der Onlineplattform www.projekttraeger-breitband.de)
  • Nachweis über die getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben (Rechnung/-en der externen Planung-/Beratungsunternehmen und zugehörige Zahlungsnachweise wie z. B. Kontoauszüge, jeweils in Kopie)
  • Unabhängigkeitserklärung einer unterschriftsberechtigten Unternehmensvertretung und der Projektleitung
  • Qualifikationsnachweis der beratenden und planenden Personen
  • Ergebnisdokument (z. B. Studie, ausführliche Ergebnisdarstellung aller beteiligten Beratungsunternehmen)
  • Georeferenziertes Kartenmaterial

Alle Dokumente/Dateien, die Bestandteil des Verwendungsnachweises sind, müssen dem Projektträger auf der Onlineplattform www.projekttraeger-breitband.de per Upload im betreffenden Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die zu verwendenden Dateiformate sind sind in den Formaten GeoJSON oder ESRI Shape zur Verfügung zu stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „GIS-Nebenbestimmungen“.

Hinweis: Die Förderung von Planungs- und/oder Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Förderrichtlinie stellt einen eigenständigen Fördergegenstand mit spezifischen Anforderungen dar. Dementsprechend sind alle im Rahmen des Verwendungsnachweises geforderten Unterlagen separat unter dem jeweiligen Aktenzeichen des Antrages auf Beratungsleistungen einzureichen. Ein Verweis auf bereits im Rahmen von Anträgen nach Nr. 3.1 und 3.2 der Förderrichtlinie (Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder Förderung eines Betreibermodells) eingereichte Unterlagen ist nicht ausreichend.