Erteilung des Bescheides über eine Zuwendung in abschließender Höhe

Maßgeblich für die Erteilung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung ist die Konkretisierung der Projektdetails. Nach Durchführung des/der Auswahlverfahren(s), spätestens jedoch drei Monate nach Abschluss des/der Auswahlverfahren(s), sind alle bescheidrelevanten Daten und Unterlagen digital im Rahmen einer Konkretisierung (= Aktualisierung der Antragsinhalte) über die Online-Plattform www.projekttraeger-breitband.de zu übermitteln.

Angaben zu den bescheidrelevanten Daten:

Innerhalb der Projektbeschreibung sind die Angaben zu Versorgung, Technik, Infrastruktur und der Meilensteinplanung mit Ausbau- und Auszahlungszielen zu konkretisieren.

Im Finanzplan müssen alle Angaben zu den Kosten und Einnahmen sowie die geplante Mittelverwendung angegeben bzw. angepasst werden. Die Aktualisierungen müssen den im finalen Angebot enthaltenen Angaben des ausgewählten Telekommunikationsunternehmens bzw. des Planungs-/Bauunternehmens entsprechen.

Es ist erforderlich, einen detaillierteren Netzplan gemäß den für den Zuwendungsempfänger geltenden GIS-Nebenbestimmungen hinzuzufügen.

Zu dem bzw. den durchgeführten Auswahlverfahren sind die nachfolgend aufgezählten Unterlagen je Fördergegenstand vollständig unter „Vergabe“ einzureichen.

a) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

  • Dokumentation des Auswahlverfahrens (Ergebnisvermerk)
  • Finales Angebot des ausgewählten Betreibers
    • zur Einhaltung der Mindestanforderungen des ausgewählten Betreiberangebotes und zur rechtmäßigen Durchführung des Auswahlverfahrens
    • zur Einhaltung der Mindestbestandteile des Weiterleitungsbescheides bzw. des Betreibervertrages und über dessen Vorlage bei der Bundesnetzagentur
    • des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen im Rahmen der Netzplanung

Ggf. Stellungnahme externer unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder durch die Bewilligungsbehörde gem. Nr. 6.5 der Förderrichtlinie bei Vorliegen von weniger als drei Angeboten bei der Betreiberauswahl

b) im Betreibermodell

  • Dokumentation (Ergebnisvermerk) für jedes durchgeführte Auswahlverfahren
  • Finale Angebote der ausgewählten Bieter
  • Versicherungen/Erklärungen
    • zur Einhaltung der Mindestanforderungen des ausgewählten Betreiberangebotes und zur rechtmäßigen Durchführung der Auswahlverfahren
    • zur Einhaltung der Mindestbestandteile des Betreibervertrages und über dessen Vorlage bei der Bundesnetzagentur
    • des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen im Rahmen der Netzplanung
  • Ggf. Stellungnahme externer unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder durch die Bewilligungsbehörde gem. Nr. 6.5 der Förderrichtlinie bei Vorliegen von weniger als drei Angeboten bei der Betreiberauswahl