Beratungsleistungen

Der Breitbandausbau beginnt bei einer zielführenden Planung. Ein schlüssiges Konzept, welches sorgfältig geplant wurde, führt zu einem effizienten Breitbandausbau. Zur Qualitätssicherung der Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder eines Betreibermodells werden im Bundesförderprogramm externe Planungs- und/oder Beratungsleistungen mit bis zu 50.000 Euro gefördert (Vollfinanzierung). Zuwendungsempfänger können Kommunen, Landkreise und Zweckverbände sein. Auch Gemeindeverbände können sich über einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zur Beratungsleistungsförderung zusammenschließen.

Die Förderung von Beratungs-/Planungsleistungen soll ausdrücklich der Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen dienen, muss allerdings nicht zwingend in einen Antrag nach Nr. 3.1 oder 3.2 der Bundesförderrichtlinie münden.

Steckbrief: Förderung von Beratungsleistungen
AntragsberechtigteZuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune [auch Stadtstaaten], Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z. B. ein Amt).
Förderhöhebis zu 50.000 Euro
Förderquote100 Prozent
Maßnahmen
  • Analyse der Ist-Situation / Ermittlung von Kostensenkungspotenzialen

  • Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsabwägungen

  • Geoinformations-Dienstleistungen

  • Juristische und technische Begleitung bei Ausschreibungsverfahren

  • Beratungsleistungen Gigabitgesellschaft

  • Erstellung von übergreifenden Netzstrukturkonzepten (Glasfaserfortschrittsplanung, nur Landkreise)
AntragstellungDie Antragstellung erfolgt über das zentrale Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de

Die Antragstellung ist unabhängig von den Förderperioden für die Infrastrukturmaßnahmen.

Landkreise können Anträge auf Förderung von Planungs-/Beratungsleistungen auch dann stellen, wenn sie selbst kein eigenes Förderprojekt planen. Hierfür ist durch den Landkreis darzulegen, dass die Planungs-/Beratungsleistungen projektübergreifend eingesetzt werden, einen signifikanten Mehrwert für die Ausbauprojekte der Gemeinden bieten und dass eine Doppelförderung von Leistungen des Landkreises und der Gemeinden ausgeschlossen ist (Nr. 3.3 a. E. der Förderrichtlinie).

Zugehörige Dokumente:

Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) – 15. Juni 2015 – Rahmenregelung PDF: 171 kB

Leitfaden zur Umsetzung der Förderrichtlinie (Version 8 vom 08.02.2019) – Leitfaden PDF: 927 kB

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ i. d. F. v. 28. November 2019 – Förderrichtlinie PDF: 947 kB

Verfahrensablauf

Anforderungen an das
beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen

Das beauftragte Beratungs-/Planungsunternehmen muss für sich und seine Mitarbeiter Unabhängigkeit sowie Fachkunde nachweisen. Dazu muss das Unternehmen

  • aktuell und über die letzten zwei Jahre vor dem Abschluss des Beratungs-/Planungsvertrages hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen (gewesen) sein (erstreckt sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient) und
  • entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Diese Anforderungen erstrecken sich auch auf Hilfspersonen, denen sich der Berater/Planer zur Erfüllung seiner Beratungspflichten bedient (s. BNBest Beratung).

Zugehörige Dokumente:

Besondere Nebenbestimmungen – Beratung – Nebenbestimmungen PDF: 44 kB

Muster Unabhängigkeitserklärung Berater (Version 2.1) – Unabhängigkeitserklärung PDF: 36,8 kB

Standardisierte Erklärung über die Fachkunde des Beraters (Version 3.1) – Fachkundenachweis DOCX: 30kB

Aufrufe

Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung - Beratungsleistungen

gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI

1. Allgemeine Hinweise und Fördergegenstand

Der vorliegende Förderaufruf bezieht sich ausschließlich auf die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3 der Förderrichtlinie, die bei der Vorbereitung oder Durchführung von Projekten zur Förderung des Breitbandausbaus anfallen. Die Beratungsleistungen sollen der Qualitätssicherung der Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Fördermodellen im Sinne der oben genannten Förderrichtlinie dienen. Ein Förderaufruf für die Fördergegenstände nach den Nr. 3.1 und 3.2 (Infrastrukturprojekte) wird gesondert veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird zudem auf seinen Internetseiten einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Sowohl der Leitfaden als auch die Förderaufrufe sind ergänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

2. Höhe der Zuwendung

Im Rahmen des Antrags können nachgewiesene Ausgaben für Beratungsleistungen (Nr. 3.3 der Förderrichtlinie) einmalig durch den potenziellen Zuwendungsempfänger einer Ausbaumaßnahme bis maximal 50.000 Euro gefördert werden. In diesem Rahmen erfolgt eine Förderung in voller Höhe, unabhängig von den Fördersätzen für Ausbaumaßnahmen. Eine Bagatellgrenze wird nicht angesetzt.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z.B. ein Amt). Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Das jeweilige Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines Vertrages des Zuwendungsempfängers mit dem Berater.
Die inhaltlichen Anforderungen an die Beratungsleistungen ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid sowie den dazugehörigen besonderen Nebenbestimmungen.
Eine Bewertung der Förderwürdigkeit (etwa nach dem Scoring-Modell) erfolgt bei Anträgen auf Erstattung von Beratungskosten nicht. Für die Erstattung von Beratungskosten kommt es nicht darauf an, ob die Investitionsmaßnahmen (Nr. 3.1 bzw. 3.2 der Förderrichtlinie) nach diesem Programm gefördert werden.

5. Fristen zur Antragstellung

Anträge auf Förderung von Beratungsleistungen können im Rahmen dieses Aufrufs eingereicht werden. Für die Antragstellung gilt der postalische Eingang bzw. der Faxeingang der vollständigen und unterzeichneten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur behält sich vor, diesen Aufruf vor Ablauf der Förderrichtlinie zum 31.12.2019 zu beenden sowie während der Laufzeit die Anforderungen an die Antragstellung und die Bewilligung von Fördermitteln für Beratungsleistungen im Einklang mit den Vorgaben der Förderrichtlinie zu ändern.

6. Antragstellung

Anträge sind in elektronischer Form über das Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de einzureichen. Dabei sind die folgenden Verfahrensschritte einzuhalten:

6.1. Registrierung

Registrierung des Antragstellers auf www.projekttraeger-breitband.de durch den Zuwendungsempfänger selbst oder einen von ihm beauftragten Berater mit entsprechender Legitimation (sofern noch keine Registrierung besteht).

6.2. Ausfüllen der Online-Formulare

Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Formularen des Online-Portals www.projekttraeger-breitband.de in der jeweils vorliegenden Fassung. Sie beschränken sich im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen auf allgemeine Daten zur Identifikation und Legitimation des Antragstellers bzw. des Projektverantwortlichen sowie auf den Fördermittelbedarf.

6.3. Übersendung des vollständigen Formulars

Nach Eingabe und Absendung der Daten im Online-Portal wird eine Zusammenfassung der Antragsdaten gemeinsam mit den notwendigen Erklärungen, unter anderem zur Richtigkeit der Angaben sowie zum Datenschutz, als Druckversion übermittelt. Dieses Dokument ist der Bewilligungsbehörde unterzeichnet auf dem Postweg oder per Fax zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die nachfolgende Adresse:

aconium GmbH
Breitbandförderung
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

Für die Übersendung per Fax verwenden Sie bitte die Nummer: 030 233 249 778
Antragsbegründende Unterlagen werden ausschließlich über die elektronische Plattform übermittelt.
Mit Eingang des unterschriebenen Antragsformulars bei der Bewilligungsbehörde (Eingangsstempel) ist der Antrag gestellt. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde.

7. Auszahlung und Verwendungsnachweis

Der Bewilligungszeitraum, in dem die Erbringung der Beratungsleistungen nachgewiesen werden muss, umfasst 12 Monate und beginnt mit Erteilung des Zuwendungsbescheids. Die Zuwendung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums im Anforderungsverfahren nach Vorlage der Rechnung für die erbrachten Beratungsleistungen und der unter Nr. 3.3 der Förderrichtlinie geforderten Ergebnisse und Nachweise. Die Auszahlung des Förderbetrags gemäß Bewilligungsbescheid ist nur dann möglich, wenn die Vorgaben der Förderrichtlinie, des Bescheids und seiner Nebenbestimmungen eingehalten worden sind. Das Risiko hierfür trägt der Antragsteller.
Der Antragsteller hat die gemäß der Förderrichtlinie und dem Förderbescheid zu erbringenden Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die ergänzenden Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen zu erfüllen. Über die Fachkunde und Unabhängigkeit des Beraters ist ein Nachweis zu führen und der Bewilligungsbehörde nach der Auswahl des Beraters vorzulegen. Hierzu wird eine standardisierte Erklärung zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Beratungsleistungen, der abgeschlossene Beratervertrag, die Leistungsbeschreibung und die Beraterrechnung sind der Bewilligungsbehörde vor Abruf der bewilligten Fördermittel vorzulegen.
Die ebenfalls zu erbringenden Finanz- und Sachberichte können bis zu drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (entspricht 15 Monate nach Erteilung des Förderbescheids) vorgelegt werden.

8. Beratung und technische Unterstützung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht auf seiner Internetseite zusätzliche Informationen für das Förderverfahren. Sie finden diese Informationen unter der folgenden Internetadresse www.bmvi.de/breitband oder aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband
Inhaltliche Unterstützung und Beratung zur Antragstellung ebenso wie zur Erfüllung der Nebenbestimmungen und Nachweispflichten erhalten Sie unter der folgenden Telefonnummer: 030 233 249 777

Berlin, den 04.01.2017

aconium GmbH

Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Für die Nutzung des Online-Portals wird aus technischen Gründen empfohlen, nicht den Internet Explorer als Browser zu verwenden.

Erster Aufruf zur Antragseinreichung - Beratungsleistungen

gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015

1. Allgemeine Hinweise und Fördergegenstand

Der vorliegende Förderaufruf bezieht sich ausschließlich auf die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gemäß Nr. 3.3 der Förderrichtlinie, die bei der Vorbereitung oder Durchführung von Projekten zur Förderung des Breitbandausbaus anfallen. Die Beratungsleistungen sollen der Qualitätssicherung der Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung von Fördermodellen im Sinne der oben genannten Förderrichtlinie dienen. Ein Förderaufruf für die Fördergegenstände nach den Nr. 3.1 und 3.2 (Infrastrukturprojekte) wird gesondert veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird zudem auf seinen Internetseiten einen Leitfaden mit ergänzenden Informationen zum Förderprogramm bereitstellen. Sowohl der Leitfaden als auch die Förderaufrufe sind ergänzende Dokumente. Maßgeblich sind die Regelungen der Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

2. Höhe der Zuwendung

Im Rahmen des Antrags können nachgewiesene Ausgaben für Beratungsleistungen (Nr. 3.3 der Förderrichtlinie) einmalig durch den potenziellen Zuwendungsempfänger einer Ausbaumaßnahme bis maximal 50.000 Euro gefördert werden. In diesem Rahmen erfolgt eine Förderung in voller Höhe, unabhängig von den Fördersätzen für Ausbaumaßnahmen. Eine Bagatellgrenze wird nicht angesetzt.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insb. Kommune (auch Stadtstaaten), Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder, z.B. ein Amt). Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Das jeweilige Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrages des Zuwendungsempfängers mit dem Berater.

Die inhaltlichen Anforderungen an die Beratungsleistungen ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid sowie den dazugehörigen besonderen Nebenbestimmungen.

Eine Bewertung der Förderwürdigkeit (etwa nach dem Scoring-Modell) erfolgt bei Anträgen auf Erstattung von Beratungskosten nicht. Für die Erstattung von Beratungskosten kommt es nicht darauf an, ob die Investitionsmaßnahmen (Nr. 3.1 bzw. 3.2 der Förderrichtlinie) nach diesem Programm gefördert werden.

5. Fristen zur Antragstellung

Anträge auf Förderung von Beratungsleistungen können im Rahmen dieses Aufrufs bis zum 31.12.2016 eingereicht werden. Es gilt der postalische Eingang bzw. der Faxeingang der vollständigen und unterzeichneten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur behält sich vor, die Laufzeit dieses Aufrufs zu verkürzen oder zu verlängern.

6. Antragstellung

Anträge sind in elektronischer Form über das Online-Portal www.projekttraeger-breitband.de einzureichen. Dabei sind die folgenden Verfahrensschritte einzuhalten:

6.1. Registrierung

Registrierung des Antragstellers auf www.projekttraeger-breitband.de durch den Zuwendungsempfänger selbst oder einen von ihm beauftragten Berater mit entsprechender Legitimation (sofern noch keine Registrierung besteht).

6.2. Ausfüllen der Online-Formulare

Die für die Antragstellung benötigten Unterlagen ergeben sich aus den Formularen des Online-Portals www.projekttraeger-breitband.de in der jeweils vorliegenden Fassung. Sie beschränken sich im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen auf allgemeine Daten zur Identifikation und Legitimation des Antragstellers bzw. des Projektverantwortlichen sowie auf den Fördermittelbedarf.

6.3. Übersendung des vollständigen Formulars

Nach Eingabe und Absendung der Daten im Online-Portal wird eine Zusammenfassung der Antragsdaten gemeinsam mit den notwendigen Erklärungen, unter anderem zur Richtigkeit der Angaben sowie zum Datenschutz, als Druckversion übermittelt. Dieses Dokument ist der Bewilligungsbehörde unterzeichnet auf dem Postweg oder per Fax zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die nachfolgende Adresse:

aconium GmbH
– Breitbandförderung –
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

Für die Übersendung per Fax verwenden Sie bitte die Nummer: 30 2332 49 778 Antragsbegründende Unterlagen werden ausschließlich über die elektronische Plattform übermittelt.

7. Auszahlung und Verwendungsnachweis

Der Bewilligungszeitraum, in dem die Erbringung der Beratungsleistungen nachgewiesen werden muss, umfasst 12 Monate und beginnt mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheids. Die Zuwendung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums im Anforderungsverfahren nach Vorlage der Rechnung für die erbrachten Beratungsleistungen und der unter Nr. 3.3 der Förderrichtlinie geforderten Ergebnisse und Nachweise. Die Auszahlung des Förderbetrags gemäß Bewilligungsbescheid ist nur dann möglich, wenn die Vorgaben der Förderrichtlinie, des Bescheids und seiner Nebenbestimmungen eingehalten worden sind. Das Risiko hierfür trägt der Antragsteller.

Der Antragsteller hat die gemäß der Förderrichtlinie und dem Förderbescheid zu erbringenden Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die ergänzenden Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und der allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen zu erfüllen. Über die Fachkunde des Beraters ist ein Nachweis zu führen und der Bewilligungsbehörde nach der Auswahl des Beraters vorzulegen. Hierzu wird eine standardisierte Erklärung zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis der Beratungsleistungen, der abgeschlossene Beratervertrag, die Leistungsbeschreibung und die Beraterrechnung sind der Bewilligungsbehörde vor Anforderung der bewilligten Fördermittel vorzulegen.

Die ebenfalls zu erbringenden Finanz- und Sachberichte können bis zu drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (entspricht 15 Monate nach Bestandskraft des Förderbescheids) vorgelegt werden.

8. Beratung und technische Betreuung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht auf seiner Internetseite zusätzliche Informationen für das Förderverfahren. Sie finden diese Informationen unter der folgenden Internetadresse: www.bmvi.de

Inhaltliche Unterstützung und Beratung zur Antragstellung ebenso wie zur Erfüllung der Nebenbestimmungen und Nachweispflichten erhalten Sie unter der folgenden Telefonnummer: 030 233249777

Im Falle technischer Schwierigkeiten bei der Nutzung des Online-Portals oder mit der Druckversion der Antragsdaten steht die technische Hotline des Breitbandbüros des Bundes unter der gleichen Telefonnummer zur Verfügung. Für die Nutzung des Online-Portals wird aus technischen Gründen empfohlen, nicht den Internet Explorer als Browser zu verwenden.

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Der erste Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Beratungsleistungen – wurde am 31.12.2016 geschlossen.