Querungsanträge bei der Deutschen Bahn (DB) im Kontext der Bundesförderung Breitband
Das Schienennetz der DB beträgt laut der Hamburger statista GmbH derzeit 33.400 Kilometer, die eigene Grundstücksfläche nach Selbstauskunft circa 1.300 km². Mit der Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB, Richtlinie 879 (TK-Richtlinien 2016) wurde die Nutzung von Grundstücken der DB (einschließlich deren Tochtergesellschaften) durch TK-Linien von Telekommunikationsunternehmen (TKU) geregelt. Zur Querung von Gleisen oder von Geländen der DB sind in den TK-Richtlinien 2016 Rahmenbedingungen festgelegt, die bei der Planung und der Durchführung von Baumaßnahmen zu beachten sind. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden durch kostenpflichtige Verträge zwischen den jeweiligen TKU und den betroffenen DB-Konzerneigentümern als tatsächlichen Eigentümern des Grundstücks oder der Betriebsanlage bestimmt. Die TK-Richtlinien 2016 bestehen aus einer Einführungsvereinbarung, dem Vorspann (Modul 879.1001), rechtlichen (Modul 879.2001) und technischen Regelungen (Modul 879.2101-879.2402), sechs Anhängen sowie vier Vordrucken. TK-Linien die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang von Ver- und Entsorgungsleitungen, die im Eigentum der Strom-, Gasnetzbetreiber, Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen stehen, fallen unter den Geltungsbereich der Stromkreuzungsrichtlinien sowie der Gas- und Wasserkreuzungsrichtlinien.
Sinn und Zweck der TK-Richtlinien 2016 war es, das entsprechende Antragsverfahren zu vereinheitlichen. So wurden etwa eine Eingangsbestätigung nach fünf Tagen, eine Rückmeldung zur Vollständigkeit nach drei Wochen sowie die feste Bearbeitungszeit eines vollständigen Querungsantrages von höchstens zwölf Wochen fixiert.
Für einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen und mit Blick auf eine beschleunigte Projektumsetzung macht Sie der Projektträger auf seine Schnittstellenfunktion aufmerksam. Für etwaig erforderliche Schlichtungstermine oder für das sammeln und weiterleiten von zentralen Problemen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) stehen wir Ihnen unter projekttraeger@aconium.eu zur Verfügung.
Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass die DB mit der Möglichkeit der digitalen Antragseinreichung auf dem dafür eingerichteten „Online-Portal Leitungskreuzungen“ zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Den Link zum Online-Portal sowie weiteren wichtigen Verfahrenshilfen, der Checkliste zur Verlegung von Leitungen auf DB-Gelände sowie dem Online-Antragsformular nach TKR finden Sie hier.
Ferner möchten wir Ihnen Ihre regionalen Ansprechpartner bei der DB mitteilen:
- Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Niedersachsen
DB.DBImm.Nord.Gestattungen@deutschebahn.com
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
DB.DBImm.Gestattungen-Ost@deutschebahn.com
- Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
DB.DBImm.Gestattungen-Suedost@deutschebahn.com
- Nordrhein-Westfalen
DB.DBImm.West.Leitungskreuzungen@deutschebahn.com
DB.DBImm.West.Gestattungen@deutschebahn.com
- Hessen, Rheinland-Pfalz
Vertragsrecht-Mitte@deutschebahn.com
- Baden-Württemberg, Saarland
DBImm.Suedwest.Leitungskreuzungen@deutschebahn.com
DBImm.Suedwest.Gestattungen@deutschebahn.com
Eine Veröffentlichung der TK-Richtlinien 2016 ist an dieser Stelle mit Blick auf die Schranken des Urheberrechts nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren o. g. Ansprechpartner der DB.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen wie gewohnt unter der Hotline +49 (0)30 233249-777 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektträger