Das Sonderprogramm zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen wird mit der Überarbeitung der novellierten Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zum 15.11.2018 erneuert.
Die Berechnung der Aufgreifschwelle richtet sich nun nach den mit dem Internet verbundenen Arbeitsplätzen und Betriebsmitteln. Weiteres regelt der Aufruftext (PDF) und die oben genannte Förderrichtlinie (PDF).