Das BMVI konkretisiert im Rahmen des Bundesförderprogramms einzelne Förderbedingungen. Die Konkretisierungen betreffen die praktische Umsetzung folgender Punkte:

• (Eigen-)Mitverlegung in geförderten Gebieten
• Mitnutzung
• Verwendung von Bestandsinfrastruktur
• Einzelne Aspekte zur Ausgestaltung des Open Access

Die genauen Regelungen können Sie dem zugehörigen Schreiben entnehmen, das wir zum Download zur Verfügung stellen.