Die Veröffentlichung des Aufrufes erfolgt auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf der Webpräsenz der aconium GmbH, die als beliehener Projektträger mit der Durchführung des Programms beauftragt ist. Die Frist der fünften Förderperiode für die Einreichung von Anträgen endet am 31. August 2017.

Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Das Bundesprogramm ist z. B. mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Der Bund greift den Kommunen und Landkreisen zudem bei der Planung und der Erstellung der Antragsunterlagen unter die Arme: Beratungsleistungen werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert.

Das Bundesförderprogramm, durch das Beratungsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen zum Breitbandausbau unterstützt werden, ist seit seinem Start im Oktober 2015 ein großer Erfolg. Für die Landkreise und Kommunen stehen im Rahmen des Programms insgesamt rund 4 Milliarden Euro bereit.

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