Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann, übergab am 29. Mai 2017 97 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für den Breitbandausbau. Kommunen und Landkreise in strukturschwachen Gebieten erhalten bis zu 50.000 Euro für Beratungsleistungen.

Mit dem Geld können sie Ausbauprojekte für den Breitbandausbau planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte erstellen. In einem zweiten Schritt stellt das BMVI bis zu 15 Millionen Euro für jedes einzelne Infrastrukturprojekt zur Verfügung.

Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

„Das Bundesprogramm für superschnelles Breitband ist ein Riesenerfolg. Die große Nachfrage der Kommunen hält unvermindert an: Täglich erreichen uns neue Förderanträge, die wir schnell und unbürokratisch entscheiden. Wir machen allen Kommunen und Landkreisen ein Angebot, das Bundesprogramm zu nutzen, damit es bis 2018 auf der Landkarte keine weißen Flecken mehr gibt.“

Seit Beginn des Bundesprogramms am 18. November 2015 konnten bereits 1.760 Förderanträge für Beratungsleistungen von Kommunen und Landkreisen aus ganz Deutschland positiv beschieden werden. Mit dem Bundesprogramm erhalten die Regionen einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde. Die Anträge können unter eingereicht werden.

Mit dem Bundesförderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder und der EU kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung aus Bundesmitteln rund vier Milliarden Euro bereit.

Für Unternehmen in ländlichen Regionen bietet digitale Transformation die Chance, Prozesse zu optimieren und neue Märkte zu erschließen und damit einen entscheidenden wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.

Tim Brauckmüller, Geschäftsführer der aconium GmbH:

„Was für Privathaushalte gilt, gilt für Unternehmen erst recht. Viele unternehmerische Anwendungen beanspruchen zum Teil hohe Bandbreiten und fordern leistungsstarke Infrastrukturen – besonders auch im ländlichen Raum! Gerade dort wird die Breitbandzugangsinfrastruktur benötigt, um den Standort wettbewerbsfähig und attraktiv für Unternehmen und Familien gestalten zu können.“

Am 29.05.2017 übergebene Förderbescheide für Beratungsleistungen (PDF)