Ob Abholboxen für Pässe und Urkunden, ein Digitaler Zwilling im Zukunftswerk oder ein städtisches Angebot offener Daten: Wiesbaden verbindet unterschiedliche Anwendungen mit der Weiterentwicklung seiner Verwaltungsstrukturen. Die hessische Landeshauptstadt zeigt dabei exemplarisch, vor welchen Entscheidungen viele Kommunen derzeit stehen, wenn sie digitale Angebote systematisch ausbauen wollen.

Analog und digital zusammendenken

Trotz früher Vorreiterrolle – etwa bei der Online-Anmeldung zur Eheschließung oder der Wohnsitzanmeldung per Video-Ident – steht Wiesbaden vor denselben strukturellen Herausforderungen wie andere Großstädte: eine leistungsfähige technische Infrastruktur für rund 300 Verwaltungsstandorte, neue Arbeitsformen wie mobiles und hybrides Arbeiten sowie offene Bürokonzepte.

Zugleich werden digitale Bürgerdienste noch nicht durchgängig genutzt. Persönliche Anlaufstellen wie das zentrale Bürgerbüro bleiben deshalb erforderlich. Für die Stadt ergibt sich daraus die Aufgabe, digitale und persönliche Zugangswege aufeinander abzustimmen. Auch für kleinere Kommunen ist diese Frage relevant: Welche Leistungen können vollständig digital erbracht werden, wo wird weiterhin persönliche Unterstützung benötigt und wie lassen sich die dahinterliegenden Abläufe effizient organisieren?

Digitale Verwaltungsleistungen übertragbar umsetzen

Als eine von sechs hessischen Kommunen beteiligt sich Wiesbaden zudem an der Digitalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Ziel ist es, Roll-out-Konzepte für ausgewählte digitale Verwaltungsleistungen – darunter elektronische Wohnsitzanmeldung, digitaler Führerscheinantrag oder Unterhaltsvorschuss – zu erproben und daraus einen Leitfaden für die flächendeckende Umsetzung in anderen Kommunen abzuleiten.

Bewusst einbezogen sind dabei Kommunen unterschiedlicher Größe, weil sich die jeweiligen Umsetzungsstrukturen deutlich unterscheiden. Als zentrale Herausforderung bleibt die Anbindung an unterschiedliche Fachverfahren: Fehlen standardisierte Schnittstellen, entstehen zusätzliche Anpassungs- und Abstimmungsaufwände in den einzelnen Kommunen. Gemeinsame Standards können dazu beitragen, Leistungen leichter auf weitere Verwaltungen zu übertragen.

Daten als Grundlage für Entscheidungen

Mit einer Open-Data-Plattform und einem urbanen Digitalen Zwilling hat Wiesbaden zudem ein Daten-Ökosystem geschaffen, um Daten für Verwaltung und Bürgerschaft zugänglich und nutzbar zu machen. Ziel ist eine auf nachvollziehbaren Daten beruhende Entscheidungsfindung, etwa in der Stadtverordnetenversammlung oder in Ortsbeiräten.

Wie sich das konkret auszahlt, zeigt die Radverkehrsplanung: Auf Basis eigener und externer Bewegungsdaten lassen sich meistgenutzte Routen identifizieren und mit der bestehenden Infrastrukturplanung abgleichen. So können tatsächliche Nutzungsmuster in die Planung des weiteren Ausbaus einfließen.

Der Digitale Zwilling wiederum macht Zusammenhänge sichtbar, die einzelne Datensätze allein nicht zeigen würden, etwa wenn Kitas, Schulen und ÖPNV-Anbindung gemeinsam für die Beurteilung künftiger Wohnlagen betrachtet werden. Bereits das Zusammenführen der Daten kann zudem einen organisatorischen Nutzen haben: Fachämter erhalten einen besseren Überblick darüber, welche Informationen in der eigenen Verwaltung vorliegen.

Was bedeutet das für andere Kommunen?

Wiesbadens Beispiel verdeutlicht, wie eng technische Anwendungen und organisatorische Entscheidungen zusammenhängen. Digitale Verwaltungsleistungen brauchen abgestimmte Verfahren; Datenplattformen benötigen verlässliche Zuständigkeiten für Bereitstellung, Pflege und Nutzung. Diese Aufgaben betreffen auch kleinere und mittlere Kommunen, deren personelle und finanzielle Möglichkeiten bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Praxis-Tipp: Bevor eine Kommune in eigene Datenplattformen oder Zwillingslösungen investiert, lohnt sich ein interner Kassensturz:

  • Welches konkrete Entscheidungsproblem, etwa in der Radverkehrs- oder Kita-Bedarfsplanung, soll mit den Daten bearbeitet werden?
  • Welche Daten liegen bereits in welchen Fachämtern vor – und in welcher Qualität?
  • Welche Daten dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt und gegebenenfalls offen bereitgestellt werden?
  • Wer übernimmt dauerhaft die Pflege und Aktualisierung der Daten und den Betrieb der Anwendung?