Am 15. November 2018 startet der Sonderaufruf zur Antragseinreichung „Schulen und Krankenhäuser“ im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband.
Gebietskörperschaften ist es möglich, im Rahmen des Sonderaufrufs eine Förderung für Anschlüsse von Schulen und Krankenhäusern mit einer Versorgung von einem Gigabit/s symmetrisch zu beantragen, wobei insgesamt jeweils ein Antrag pro Gemeindegebiet zulässig ist und die Bagatellgrenze der Förderprojekte bei 10.000 Euro liegt. Die Förderung von Schulen und Krankenhäusern in Gebieten, in welchen auch Haushalte unterversorgt sind, erfolgt per Antrag im Rahmen des sechsten Förderaufrufes für Infrastrukturprojekte.
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (erste Novelle vom 03.07.2018) wurde entsprechend angepasst. Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus für Schulen und Krankenhäuser können ab 15. November 2018 über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden.