Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat eine Studie zum Mitnutzungspotenzial bestehender Infrastrukturen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau veröffentlicht. Die Ergebnisse liefern Hinweise darauf, wie Datenlieferpflichten nach der europäischen Gigabit-Infrastruktur-Verordnung sachgerecht, verhältnismäßig und praxistauglich ausgestaltet werden können. Durchgeführt wurde die Studie von aconium.

Damit steht eine zentrale Umsetzungsfrage im Mittelpunkt: Welche Informationen werden tatsächlich benötigt, um Ausbauvorhaben zu beschleunigen, ohne Unternehmen und öffentliche Stellen mit zusätzlichem Aufwand zu belasten.

Der Ausbau digitaler Infrastruktur soll schneller und effizienter werden. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die bessere Nutzung bereits vorhandener physischer Infrastrukturen. Dazu zählen etwa Leitungen, Trassen, Masten, Schächte oder andere Anlagen, die grundsätzlich für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen mitgenutzt werden können. Die Studie zeigt, dass Beschleunigung nicht allein durch neue Bauaktivität entsteht, sondern auch durch bessere Transparenz über das, was bereits vorhanden ist.

Die nun veröffentlichte Studie basiert auf einer Online-Umfrage, die im Herbst 2025 durchgeführt wurde. Insgesamt konnten 191 Rückmeldungen ausgewertet werden. Beteiligt haben sich unter anderem Netzbetreiber aus den Bereichen Glasfaser und Mobilfunk, Funkturmunternehmen sowie Infrastrukturbetreiber aus den Sektoren Energie, Wasser und Verkehr. Ergänzt wurden die Rückmeldungen durch Einschätzungen öffentlicher Stellen. Damit bildet die Untersuchung unterschiedliche Perspektiven entlang der Ausbaurealität ab: von denen, die Infrastruktur bereitstellen, bis zu denen, die sie für neue Netze nutzen möchten.

Daten als Grundlage für schnellere Planung

Die Studie zeigt, wie Informationen über bestehende Infrastrukturen dazu beitragen können, Planungsprozesse im Netzausbau zu verbessern. Wenn Unternehmen und öffentliche Stellen belastbare Informationen über vorhandene Anlagen bereitstellen, können Glasfaser- und Mobilfunkprojekte gezielter geplant, Synergien früher erkannt und bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt werden. Für den Ausbau ist das besonders relevant, weil früh verfügbare Daten Trassenplanung, Kostenabschätzung, Genehmigungsvorbereitung und Abstimmung zwischen Akteuren deutlich verbessern können.

Gleichzeitig geht es um Verhältnismäßigkeit. Die europäischen Vorgaben sehen vor, Informationspflichten dort zu begrenzen, wo Infrastrukturen technisch nicht für eine gemeinsame Nutzung geeignet sind oder wo der Aufwand für Datenerhebung und Datenübermittlung in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Mitnutzungsbedarf steht. Diese Abwägung ist entscheidend: Datenpflichten müssen so präzise sein, dass sie Nutzen stiften, aber nicht so breit, dass sie Ressourcen binden, ohne den Ausbau praktisch voranzubringen.

Empfehlungen für die Ausgestaltung der Informationspflichten

Die Ergebnisse der Studie sollen dazu beitragen, die Datenlieferpflichten für Netzbetreiber und öffentliche Stellen so auszugestalten, dass sie den Ausbau digitaler Infrastruktur wirksam unterstützen, ohne unnötige Bürokratie zu erzeugen. aconium ordnete dafür technische Eignung, tatsächlichen Mitnutzungsbedarf und administrativen Aufwand zu, um eine belastbare Grundlage für die weitere Ausgestaltung zu schaffen.

Damit leistet die Studie einen Beitrag zur Umsetzung der Gigabit-Infrastruktur-Verordnung der EU. Der Gigabit Infrastructure Act, kurz GIA, ist am 11. Mai 2024 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. November 2025. Ziel der Verordnung ist es, den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in den EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen.

Seit dem 12. Mai 2026 sind Netzbetreiber und öffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, Informationen über ihre physischen Infrastrukturen an die zentrale Informationsstelle zu liefern. In Deutschland ist hierfür der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur im Rahmen des Gigabit-Grundbuchs vorgesehen. Damit wird die Qualität der Datenbasis zu einem entscheidenden Faktor für die Leistungsfähigkeit der zentralen Informationsstelle und damit für eine bessere Koordination des Ausbaus.

Grundlage für die Rechtsverordnung zum Gigabit-Grundbuch

Auf Basis der Studienergebnisse wird das BMDS im Rahmen einer Rechtsverordnung zum Gigabit-Grundbuch festlegen, für welche Infrastrukturarten künftig Informationen an den Infrastrukturatlas zu übermitteln sind.

Der Entwurf der Rechtsverordnung soll im regulären Beteiligungs- und Konsultationsverfahren veröffentlicht werden. Unternehmen, Verbände, Länder und Kommunen erhalten damit Gelegenheit, den Entwurf und die vorgesehene Auswahl meldepflichtiger Infrastrukturen zu prüfen und Stellung zu nehmen. Der Beteiligungsprozess ist wichtig, weil sich Praxistauglichkeit erst im Abgleich mit Betriebsrealitäten, Datenverfügbarkeit und regionalen Ausbauanforderungen beurteilen lässt.

Breite Beteiligung aus Wirtschaft und öffentlicher Hand

Das BMDS dankt den teilnehmenden Unternehmen, Verbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Ländern und Kommunen für ihre Beteiligung. Die hohe Zahl der Rückmeldungen zeigt, dass die Frage der Mitnutzung bestehender Infrastrukturen für viele Akteure im Glasfaser- und Mobilfunkausbau von hoher praktischer Bedeutung ist.

Die Ergebnisse geben wichtige Hinweise darauf, wie Infrastrukturbereitsteller und -nachfrager die aktuellen Herausforderungen einschätzen. Sie schaffen damit eine fachliche Grundlage für die weitere Ausgestaltung der nationalen Umsetzung des GIA. Ebenso zeigt die Studie zugleich, wie wichtig methodisch saubere Beteiligung und strukturierte Datenauswertung sind, wenn europäische Vorgaben in handhabbare nationale Umsetzungsregeln übersetzt werden.