Die Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wird über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängert. Die Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus können wie bisher auf www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden. Die Richtlinie tritt erst außer Kraft sobald die neue Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in weißen und in grauen Flecken im Sinne der Leitlinien der EU im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau in Kraft tritt. Die entsprechende Passage zur Geltungsdauer wurde in der Förderrichtlinie angepasst.
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