Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“ eine neue Fördemaßnahme aufgelegt. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Chancen von 6G für Gesellschaft und Wirtschaft durch den Transfer von 6G-Technologien in die Anwendung nutzbar zu machen und damit die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Die Fördermaßnahme baut dabei auf den vorangegangenen Erfolgen der bisherigen Forschung und Entwicklung im Bereich 6G auf, die im Zuge vorheriger Forschungsvorhaben im Rahmen der 6G-Inititative erarbeitet wurden. Zentrale Fragestellungen, auf die im Zuge der aktuellen Förderung Antworten gegeben werden sollen, beziehen sich auf konkrete Anwendungsfälle hinsichtlich der Leistungsparameter Datenrate, Ausfallsicherheit, Resilienz oder Energieeffizienz. So sollen schon frühzeitig Systeme geschaffen werden, die für den praktischen Einsatz zugeschnitten sind.

Fördergegenstand ist die Erforschung von 6G-Schlüsseltechnologien und ergänzender neuartiger Kommunikationstechnologien in konkreten Anwendungsszenarien. Die Technologieentwicklungen müssen sich auf Anwendungsfelder mit gesellschaftlicher Relevanz für den Standort Deutschland fokussieren. Beispiele für mögliche Anwendungsfelder sind hier u.a. vernetzte Robotik, Telemedizin, Industrie 4.0, Mobilitätssektor, virtuelle oder erweiterte Realitäten (VR/AR) sowie Konzepte für öffentliche und nichtöffentliche Mobilfunknetze, die speziell auf zentrale Industriezweige Deutschlands zugeschnitten sind. Die Projekte sollen im Ergebnis Kerntechnologien für 6G-Systeme entwickeln. Eine umfassende Übersicht zu den konkreten technischen Forschungsbereichen und Fördersätzen enthält die Bekanntmachung der Förderrichtlinie „6G in die Anwendung bringen – Nachhaltige, resiliente und intelligente Vernetzung für Gesellschaft und Wirtschaft“ vom 21.08.2024.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Dabei wird die Beteiligung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen in den Konsortien ausdrücklich erwünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Start-ups im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen mit einem Umfang von bis zu zwölf Seiten können im ersten Schritt über easy online zu den Stichtagen 15.12.24 oder 15.12.25 von interessierten Projektkonsortien eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Projektskizze können in einem zweiten Schritt förmliche Förderanträge gestellt werden.

Weitere Informationen zum Rahmenforschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“ gibt die Informationsbroschüre des BMBF.