Vertreter von neun schleswig-holsteinischen Zuwendungsempfängern des Bundesförderprogramms Breitband fanden sich am Dienstag, 20. Februar, in Kiel im Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) ein, um sich zu den Themen Auswahlverfahren und Mittelanforderung zu informieren.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Johannes Lüneberg vom BKZSH übernahm Matthias Schulze-Mantei vom Standort Nord der aconium GmbH, Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Wort. Er gab zunächst einen Überblick über den Ablauf des Bundesförderprogramms und wesentliche Parameter des Förderverfahrens, insbesondere nach Erlass des Bescheides in vorläufiger Höhe. Bei der Vorstellung der Handreichung zum Auswahlverfahren ging er anschließend auf den Ablauf des Auswahlverfahrens ein und gab Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Anschluss an den zweiten Themenblock zu Mittelanforderung und Auszahlung im Bundesförderprogramm Breitband konnten individuelle Fragen der Zuwendungsempfänger geklärt werden. Die Anwesenden begrüßten, dass der Abrechnungsvorgang ausschließlich digital abläuft.

Für die Zuwendungsempfänger, deren Projekte mit dem sogenannten ‚Betreibermodell‘ gefördert werden, war besonders das Thema Materialkauf auf Vorrat interessant, zu dem im Januar 2018 ein entsprechendes Hinweisblatt veröffentlicht wurde. Danach haben Zuwendungsempfänger die Möglichkeit, vor Einreichung des Verwendungsnachweises, einen Teilbetrag für noch zu verwendendes Material anzufordern und damit logistischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Diese „Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat“ kann einmal während des gesamten Projektes erfolgen.

Als Unterstützung für Zuwendungsempfänger im Bundesförderprogramm Breitband wird das Workshop-Format der aconium GmbH auch zukünftig in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern angeboten. In Kürze wird es weitere Termine geben.