Im Rahmen des Bundesförderprogramms fallen in den Breitbandprojekten neben anderen auch Finanzierungskosten für die gesamte Projektlaufzeit an, die in die Projekte einfließen. Unter anderem zum Zweck des Ausgleichs der Finanzierungskosten eines Projektes werden Ausgaben und Einnahmen abgezinst berücksichtigt.

Der Projektträger prüft antragsbezogen den Finanzierungsplan und ermittelt, in welcher Höhe projektspezifische Finanzierungskosten ausgewiesen werden. Solange diese nicht nachgewiesen werden, können hilfsweise die Zinssätze gewählt werden, die Unternehmen mit Ihren Unternehmensanleihen erzielen und welche vergleichbare Laufzeiten wie die Projektlaufzeit aufweisen. Hierbei sind die Zinssätze von Anleihen der Telekommunikationsunternehmen mit regionalem Bezug zum Fördergebiet (Deutschland) auszuwählen. Diese Vorgehensweise, zu welcher der Projektträger angewiesen ist, stellt zudem einen klaren Bezug zu den Fremdkapitalkosten sicher.