1) Fördermittel: Die aconium verwaltet Fördermittel und gewährt Kommunen Beihilfen im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband. Eine Beratung von Kommunen zur Akquise und Abwicklung der jeweiligen geförderten Projekte in diesem Förderprogramm findet durch die aconium GmbH selbstverständlich nicht statt, die Kommunikation mit den Kommunen erfolgt lediglich im Rahmen der Projektträgerschaft. Die aconium wird ausschließlich aufwandsbezogen durch das BMVI für die Abwicklung des Förderprogramms entlohnt und erhält keinerlei Provisionen für bewilligte Förderungen.

Außerhalb des Förderprogramms für den Breitbandausbau ist die aconium GmbH seit ihrer Gründung als Fördermittelberater für EU-Förderprogramme wie beispielsweise „Interreg“ oder „Erasmus“ tätig und berät hier sowohl öffentliche als auch (in sehr geringem Umfang) private Organisationen und Auftraggeber. Diese Beratung hat keinerlei Berührungspunkte mit dem Bundesförderprogramm im Bereich Breitband. Hier sind grundlegend andere Fördermittelgeber, Programm- und Projektstrukturen sowie Themenfelder Basis der Arbeit der aconium GmbH. Für die EU-Fördermittelberatung hat die aconium GmbH über die Jahre ein eigenes, vom Projektträger vollkommen unabhängiges Team und entsprechende Kompetenzen aufgebaut.

2) Aufgaben der atene: Die aconium arbeitet fast ausschließlich für öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Kreise, Hochschulen, Landes- und Bundesministerien) und ist seit ihrer Gründung auf Fördermittelverwaltung spezialisiert. Wir verstehen uns als Dienstleister und sind geschätzte und respektierte Partner der öffentlichen Hand.

3) Profitabilität der atene: Die aconium verwaltet gegenwärtig Fördermittel in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro für den Bund. Für 2016 weist die aconium GmbH einen Jahresüberschuss von rd. 800.000,- € bei fast 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Im Verhältnis zu der verwalteten Summe sind die Kosten für die Verwaltung extrem gering. Der Jahresabschluss für 2017 ist noch nicht finalisiert.

4) Auftragsgewinnung: Wir haben alle Aufträge in einem wettbewerblichen Verfahren gewonnen und uns gegenüber anderen Bietern durchgesetzt. Diese Verfahren können jederzeit eingesehen werden, denn die Aufträge, die die aconium GmbH gewinnen kann, unterliegen aufgrund unserer Kundenstruktur den einschlägigen Bestimmungen des Vergaberechts. In Bezug auf Aufträge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die aconium GmbH sich bei drei Aufträgen gegenüber Konkurrenten durchsetzen können.

5) Wettbewerb: Wir sind bei Weitem nicht der einzige Dienstleister im Breitbandbereich. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Breitbandbereich allein in den Jahren 2017 und 2018 neben der aconium GmbH – soweit uns bekannt – unter anderem an TÜV Rheinland Consulting GmbH, das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK), die Kanzlei Graf von Westfalen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, das Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) und Partnerschaft Deutschland GmbH (PD) Aufträge vergeben. Darüber hinaus steht das BMVI auch selbst in Kontakt mit der TK-Branche und verlässt sich keineswegs allein auf die Dienstleistungen der aconium GmbH.

6) Einfluss auf das BMVI: Die aconium erbringt im Auftrag des BMVI Dienstleistungen wie z. B. die Durchführung von Workshops oder die Abwicklung des Förderverfahrens. Die Strategie und ihre subsequente Ausgestaltung wird durch das BMVI entwickelt, wir agieren wie andere Dienstleister als ausführende Instanz und sind in allen Punkten weisungsgebunden.

7) Lobbyismus: Die aconium tritt weder als Lobbyist auf, noch vertritt sie einseitige Interessen. Die Aufgabe der aconium GmbH ist es, eine neutrale Beratung und Unterstützung gegenüber allen öffentlichen Kunden zu erbringen.

8) Abgrenzung von Kommunen: Seit Start des Breitbandbüros des Bundes unterliegt die aconium GmbH einem Wettbewerbsverbot. Das heißt, dass eine Kommunalberatung im Breitbandbereich bereits seit 2010 nicht mehr stattgefunden hat und die aconium GmbH daher über Förderanträge absolut neutral entscheiden kann.

9) Beliehener Projektträger: Die Voraussetzungen für eine Beleihung sind in §44 der Bundeshaushaltsordnung definiert. Neben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigte auch das Bundesministerium der Finanzen, dass diese Voraussetzungen bei der aconium GmbH gegeben sind.

10) aconium GmbH als Projektträger statt eigener Behörde: Die Ernennung eines Projektträgers ist keine Seltenheit. Da Förderprogramme oftmals zeitlich begrenzt sind und zur fachlichen Prüfung Spezialisten benötigt werden, werden außerministeriale Organisationen „beliehen“. „Beliehenen“ wird damit die Möglichkeit eingeräumt, Förderbescheide zu erteilen. „Beliehene“ folgen bei ihrer Auftragserbringung den gleichen Anforderungen wie die Ministerien selbst, sie unterliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist nicht unüblich, dass eine GmbH zum Projektträger ernannt wird. Als beliehene Projektträger sind für das BMVI insbesondere mit mehreren Projektträgerschaften VDE/VDI Technik + Innovation GmbH in Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland Consulting GmbH, sowie die NOW GmbH tätig. Auch andere Ministerien nutzen Projektträger. Siehe hierzu z. B. die Website des BMBF: https://www.foerderinfo.bund.de/de/projekttraeger-982.php

Bei der aconium GmbH liegen die Verwaltungsaufwendungen in Relation zur Fördersumme weit unter den üblichen Verwaltungsaufwendungen. Sie ist somit einer der effizientesten Projektträger der Bundesregierung.

11) Verhältnis von Breitbandbüro und Projektträgerschaft: Es gibt zwei relevante Verträge mit dem BMVI: Das Breitbandbüro des Bundes (BBB) für die neutrale Aufklärung zu Technologien und Vorgehensweisen gegenüber Kommunen einerseits sowie die Projektträgerschaft als Abwicklungsbehörde für Beihilfen andererseits. Beide Aufträge werden getrennt voneinander geführt und sind in verschiedenen Ausschreibungsverfahren vergeben worden. Das Breitbandbüro des Bundes 2012 durch das BMWI, die Projektträgerschaft 2016 durch das BMVI. Das Breitbandbüro ist mit neuem Ressortzuschnitt in der letzten Legislaturperiode an das BMVI übergegangen.

12) Vorwurf Bundesrechnungshof: Der angesprochene Bericht des Bundesrechnungshofs enthält zwei Bereiche, die unsere Arbeit tangieren: 1. Die Projektträgerschaft für den Breitbandbereich und 2. Das Breitbandbüro des Bundes.
Im ersten Bereich fordert der Rechnungshof, dass die Leistungen im Zuge der Projektträgerschaft ausgeschrieben und nicht automatisch an das Breitbandbüro übertragen werden sollten. Während der Finalisierung des Berichts lief bereits das entsprechende Vergabeverfahren zur Projektträgerschaft (die Leistungsbeschreibung datiert auf den 10.12.2015). Diese angesprochenen Leistungen wurden, wie vom Bundesrechnungshof gefordert, in einem transparenten Verfahren mit mehreren Bietern ausgeschrieben. Die Vertragsunterzeichnung durch das BMVI erfolgte am 22.04.2016, also bedeutend nach dem Rechnungshofbericht. Diesen Auftrag gewann die aconium GmbH darüber hinaus nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem Projektträger Jülich und KPMG, die in dem Auftrag als Subunternehmer agieren. Ein Rechnungshofbericht aus 2017 überprüfte im Übrigen die Vergabe und konnte unseres Wissens nach keinerlei Auffälligkeiten feststellen.
Der zweite Teil des Berichts befasst sich mit den Aufgaben des Breitbandbüros insgesamt. Hier wird ein vermeintlich geringes Aufkommen an E-Mails und Telefonaten vorgebracht und implizit die Frage aufgeworfen, ob der Bund die Leistung nicht selbst erbringen könnte. Leider ist diese Darstellung verfälscht. Unglücklicherweise werden zum einen Monatsberichte aus 2012 (hier hat die aconium GmbH gerade das BBB allein übernommen) zur Berechnung des Aufkommens herangezogen, zum anderen der Aufwand aus anfrageschwachen Monaten (Dezember 2014, Januar 2015). Tatsächlich ist es so, dass sowohl Telefon- als auch E-Mail-Aufkommen kontinuierlich gestiegen sind. Das Aufkommen lag im Jahr 2014 bei mehr als 1800 Anfragen, im Jahr 2015 bereits über 9100. Darüber hinaus sind die Anfragen, die uns erreichen, meist sehr komplexe Fragestellungen (juristischer, technischer, betriebswirtschaftlicher Natur), die mit einem nicht unerheblichen Rechercheaufwand einhergehen. Die Vergütung für das Breitbandbüro enthält darüber hinaus Leistungen wie Erstellung eines Newsletters oder Informationen, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt wurden.
Ob es wirtschaftlich ist, diese Aufgaben zu externalisieren, hat das BMVI 2017 evaluieren lassen.

13) Neutralität: Alle Mitarbeiter der aconium GmbH, die mit öffentlichen Aufträgen umgehen, müssen einschlägige Neutralitätserklärungen unterzeichnen. Wir selbst orientieren uns in unserer täglichen Arbeit am Anti-Korruptionsleitfaden des Bundesministeriums des Innern, der bei jeder Einführung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen thematisiert wird. Mitarbeiter aus der Umsetzung der Bundesförderung werden zusätzlich persönlich durch das Ministerium zum Verpflichtungsgesetz belehrt. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Mitarbeiter mit einschlägiger Fachkenntnis mit den komplexen Aufgaben zu betrauen.

14) Anstellung von Beamten: Im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten werden wir keine Informationen über Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Details der Anstellung veröffentlichen. Generell können wir jedoch sagen, dass das Wissen von Mitarbeitern aus ministerialen oder kommunalen Diensten für uns sehr wertvoll ist. Da wir fast ausschließlich für die öffentliche Hand arbeiten, sind Kenntnisse über das Haushaltsrecht, das Verwaltungsverfahrensgesetz, gelebte Verwaltungspraxis etc. oftmals unabdingbar. Wir werben gezielt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitserfahrung in Bundes- und Landesministerien sowie von Kreisen und Kommunen.

15) Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Alle Kolleginnen und Kollegen, die für die aconium GmbH tätig werden, verfügen über einschlägige Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen, die sie zu einer Stelle als Dienstleister der öffentlichen Hand qualifizieren.

16) Bewerbungsverfahren: Alle potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen ein reguläres Bewerbungsverfahren, bei dem die schriftlichen Unterlagen mit den vorgesehenen Tätigkeiten abgeglichen werden, bevor mündliche Bewerbungsgespräche durchgeführt werden. Die aconium lebt von öffentlichen Aufträgen, bei denen auch nur jene Personen abgerechnet werden können, die eine formale Eignung für die Auftragserbringung mitbringen und oftmals auch bereits im Vorfeld der beauftragenden Stelle übermittelt wurden. Es ist daher im Interesse der aconium GmbH, nur solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, die auch für die Erbringung öffentlicher Aufträge geeignet sind.

17) Tim Brauckmüller: Verwaltungsfachangestellter und Diplom Sozialwirt (FH), geboren 1978 in Osterholz-Scharmbeck (in der Nähe von Bremen), in Niedersachsen und damit kein Ostfriese.

18) Ron Heynlein: Der Hintergrund von Herrn Heynlein war uns bisher nicht bekannt. Der Kontakt zwischen Herrn Heynlein und Tim Brauckmüller wurde durch die IHK Potsdam hergestellt. Die ATeNe hält 50 Prozent der Anteile der aconium GmbH. Einer der zwei Gesellschafter der ATeNe ist Ron Heynlein.