Am 22.10.2015 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) erlassen. Die Novelle der Richtlinie trat am 03.07.2018 in Kraft.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz, Next Generation Access) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Mit der novellierten Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband werden Ausbauprojekte gefördert, die eine Versorgung von Gigabit-Netzen erreichen.
Alle Aufrufe werden auf den Internetseiten des BMVI veröffentlicht und Sie finden diese auch auf den Seiten des Bundesförderprogramms Breitband.