Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 24.10.2018 hinsichtlich der sogenannten „Eigen-Mitverlegung“ eine Weisung an den Projektträger erlassen. Darin bezieht das BMVI Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen, die im Rahmen der Bundesförderung einen Ausbau vornehmen, berechtigt sind, die geförderten Bauarbeiten dazu zu nutzen, weitere Rohre, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten zu verlegen (sog. „Eigen-Mitverlegung“).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht dabei davon aus, dass sowohl Unternehmen, die im Rahmen einer Förderung den Ausbau vornehmen als auch dritte Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich befugt sind, geförderte Bauarbeiten für die Verlegung einer eigenen Telekommunikationsinfrastruktur zum Ausbau in nicht geförderten Gebieten zu nutzen. Dabei sind jedoch Hinweise und Bedingungen des BMVI zu beachten, die im entsprechenden Informationsschreiben (PDF) des Projektträgers an die Zuwendungsempfänger und Telekommunikationsunternehmen nachzulesen sind.