WiFi4EU ist eine Initiative der Europäischen Union zur Förderung von kostenfreien, europaweit einheitlichen und qualitativ hochwertigen WLAN-basierten Internetzugängen (Hotspots) im öffentlichen Raum. Die Installation der Hotspots soll sich auf Zentren des öffentlichen Lebens der Gemeinden, wie z. B. Marktplätzen, Rathäusern, Bibliotheken, Krankenhäuser und Museen fokussieren.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Kommunen wie auch Verbandsgemeinden. Um den 15.000 Euro-Gutschein beantragen zu können, müssen sich die Gemeinden vor dem Aufruf auf dem WIFi4EU-Portal registrieren. Aktuell haben sich 29.105 europaweit Kommunen registriert. Der vierte und letzte Aufruf in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Kommission (2014 -2020) fand vom 3.6.2020 ab 13:00 Uhr MESZ statt und war bis 4.6.2020 17:00 Uhr MESZ geöffnet.
Die Förderung wird durch ein Windhundverfahren, bei dem die Förderanträge der zeitlichen Reihenfolge ihrer Eingänge gewertet werden, mit einem Gutscheinsystem durchgeführt. Gefördert werden die Hardware und Installationskosten der Hotspots bis zu 100%. Die Zuwendungsempfänger erhalten einen Gutschein von maximal 15.000 Euro.
Diesem vierten und letzten Aufruf im Rahmen der WiFi4EU-Initiative standen 14,2 Mio. Euro zur Verfügung. Somit werden europaweit 947 Gutscheine im Wert von je 15.000 Euro ausgegeben.
Im November 2018 fand der erste Aufruf der Initiative statt und es wurden 2.800 Gutscheine nach Bewerbungen von mehr als 13.000 Gemeinden aus allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island vergeben. Beim zweiten Aufruf im April 2019 haben 3.400 Gemeinden einen Gutschein gewonnen. Es bewarben sich über 10.000 Kommunen. Bei der dritten Ausschreibung im September 2019 wurden in den ersten Minuten alle zur Verfügung stehenden 1.780 Gutscheine vergeben.

WiFi4EU in der Coronavirus-Pandemie
Besonders in diesen Zeiten zeigt sich die Bedeutung stabiler und schneller Internetanbindungen, kabelbasiert und mobil. Ursprünglich war der letzte Aufruf für den 17.3.2020 geplant. Aufgrund der Lockdown-Bestimmungen in den Mitgliedstaaten wurde der Aufruf verschoben, um für alle Gemeinden in der EU gleichberechtigte Bewerbungsbedingungen zu gewährleisten. Bisher wurden die WLAN Netze auch in Krankenhäusern (bisher 18 Prozent der Installationen) und Schulen (bisher 37,5 Prozent) installiert.

Die Gewinner der bereits durchgeführten drei Aufrufe müssen die WLAN-Netze regulär in einer Frist von 18 Monaten in ihren Kommunen errichten. Doch durch die Lockdown-Regelungen in den meisten EU-Mitgliedstaaten können die WLAN-Netze nicht fristgerecht installiert werden. Die durchführende Exekutivagentur „Innovation and Networks Executive Agency (INEA)“ entschied gemeinsam mit der Europäischen Kommission für alle bisherigen Gutschein-Gewinner die Frist zur Errichtung der Netze um weitere acht Monate zu verlängern. INEA und die Europäische Kommission möchten mit dieser Maßnahme zu erfolgreichen Umsetzungen der Gutscheine beitragen und etwaige Rückgaben oder den gar den Verfall der Voucher vermeiden.