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Im Dezember 2019 hat die Deutsche Bahn offiziell bekanntgegeben, ihr bereits entlang mehr als der Hälfte aller Schienenwege in Deutschland verlegtes Glasfasernetz für Dritte zu öffnen. Denn das Unternehmen nutzt derzeit nur einen kleinen Teil der Kapazitäten ihres Glasfasernetzes selbst.

Die von der Bahn bislang ungenutzten Glasfaserleitungen, auch als „Dark Fiber“ („dunkle“, also noch unbeschaltete Glasfaser) bezeichnet, werden nun von einer eigens gegründeten Tochter – der DB broadband GmbH – diskriminierungsfrei vermarktet. In einer Pilotphase im Laufe des Jahres 2019 konnten nach Angaben der Bahn bundesweit schon erste Projekte umgesetzt werden.

Insgesamt besitzt die Deutsche Bahn heute ein Glasfasernetz von mehr als 20.000 Kilometern Länge, das aufgrund der Lage entlang der Bahntrassen auch in sehr ländlichen und abgelegenen Gebieten verläuft und hier bei BürgerInnen und Unternehmen / Gewerbetreibenden zu einer Verbesserung der Versorgung mit Highspeed-Internetanschlüssen beitragen kann. Bis 2027 will der Konzern das Glasfasernetz flächendeckend auf sämtliche rund 33.400 Kilometer Schiene in Deutschland ausdehnen und hat hierfür im November 2020 eine entsprechende Ausschreibung gestartet.

Die Anbindung an die Glasfaser der Bahn erfolgt dabei über so genannte Muffen, die alle rund zwei Kilometer entlang der Trassen vorhanden sind. Alternativ (und gegen Entgelt) ermöglicht die Bahn die Kopplung mit ihrem Glasfasernetz auch an einem speziellen (und neu zu errichtenden) Übergabepunkt, der etwa fünf bis zehn Meter seitlich neben den Schienenwegen – nämlich an der Bahn-Grundstücksgrenze – liegen muss.

Das aktuelle und geplante Glasfasernetz der Deutschen Bahn
Grafik: DB Netze

Deutsche Bahn vermietet auch Flächen und Masten

Neben der Dark Fiber vermietet DB broadband auch DB-eigene Flächen entlang der Bahntrassen, die zum Beispiel von Mobilfunkunternehmen für die Errichtung von Funkmasten für den weiteren Mobilfunkausbau – insbesondere mit LTE und 5G – genutzt werden können. Ebenso bietet die Deutsche Bahn auch ihre eigenen zur Versorgung mit GSM-R („Zugfunk“) errichteten Masten zur Mitnutzung durch Dritte an.

Hintergrund: Um die mit der Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2015 verbundenen Auflagen der Bundesnetzagentur zu erfüllen, müssen die Mobilfunker bis Ende 2022 unter anderem alle Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mindestens 100 Mbit/s und bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgen.

Querung von Bahntrassen kann nun online beantragt werden und soll weiter beschleunigt werden

Auch bei einem weiteren Aspekt des Themas Breitbandausbau hat die Deutsche Bahn Neuerungen eingeführt: Hier geht es um die Querung von Bahntrassen, wenn Telekommunikationsnetzbetreiber, kommunale Gesellschaften etc. Bahntrassen, Gleise oder Bahngelände beim Gigabitausbau passieren müssen. War dies vor einigen Jahren noch ein extrem bürokratisches und zeitaufwändiges Unterfangen, gibt es heute immer hin eine eigene „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB, Richtlinie 879“, die einen festen Ablauf und klare Zuständigkeiten vorgibt. So soll die Bearbeitung eines Antrags – vollständige Unterlagen vorausgesetzt – nicht mehr länger als maximal 12 Wochen dauern.

Seit Juli 2020 gibt es zudem die Möglichkeit der digitalen Antragseinreichung auf dem dafür eingerichteten Online-Portal Leitungskreuzungen der Deutschen Bahn. Dies soll zur weiteren Beschleunigung des Antragsverfahrens beitragen.