EU-Kommission legt Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen vor

Die europäischen Rechte und Werte sollen online genauso geachtet werden wie offline. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 26. Januar 2022 dem EU-Parlament und dem Rat vorgeschlagen, eine Erklärung zu Rechten und Grundsätzen zu unterzeichnen, die sowohl als Richtschnur für den digitalen Wandel in der EU dienen, als auch zugleich als Leitfaden für politische Entscheidungsträger:innen und Unternehmen im Umgang mit neuen Technologien fungieren kann.

Konkret werden in dem Entwurf der Erklärung zentrale Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel behandelt. Diese umfassen etwa die hervorgehobene Stellung der Menschen und die Wahrung ihrer Rechte, die Unterstützung von Solidarität und Inklusion, die Gewährleistung der Wahlfreiheit im Internet, die Förderung der Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum, die Verbesserung der Sicherheit, des Schutzes und der Handlungskompetenz des Einzelnen sowie die Förderung der Nachhaltigkeit der digitalen Zukunft.

Daraus ableitend sollen alle Menschen in der EU in ihrem Alltag grundlegenden Anspruch und Zugriff auf folgende Möglichkeiten haben: eine erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindung an allen Orten, gut ausgestattete Klassenzimmer und digital kompetente Lehrkräfte, einen nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten, die Schaffung eines sicheren digitalen Umfeldes für Kinder, die Möglichkeit, außerhalb von Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein, die Verfügbarkeit leicht verständlicher Informationen über die Umweltauswirkungen digitaler Produkte und Kontrolle darüber, wie personenbezogene Daten verwendet und weitergegeben werden.

Die vorgelegte Erklärung fußt auf dem EU-Recht von den Verträgen bis zur Charta der Grundrechte, aber auch auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte hat die Europäische Kommission zudem in einem Factsheet zusammengefasst.