Breitbandleitlinien: Überarbeitete Beihilferegeln für Breitbandnetze

Die Europäische Kommission hat Mitte Dezember 2022 die überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen („Breitbandleitlinien“) angenommen. Die neuen Breitbandleitlinien stecken die Rahmenbedingungen ab, nach denen Mitgliedstaaten der EU zukünftig bei der Kommission anzumeldende Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus und der Nutzung von Breitbandnetzen auszugestalten haben. Die Fortschreibung des bestehenden Regelwerks fokussiert auf die Unterstützung der Erreichung der strategischen Ziele der EU in Hinblick auf technologische, aufsichtsrechtliche und marktbezogene Entwicklungen. Darüber hinaus spiegeln die neuen Vorschriften die aktuellen politischen Prioritäten der EU wider, die in der Mitteilung über die Gigabit-Gesellschaft, der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, der Mitteilung über den digitalen Kompass sowie dem kürzlich vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommenen Vorschlag für das Politikprogramm für die digitale Dekade dargelegt sind. Die neuen Leitlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dies wird voraussichtlich noch im Januar 2023 geschehen.

Die überarbeiteten Leitlinien sehen insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Der Schwellenwert für öffentlich geförderte Festnetze wird angepasst. Auf der Grundlage der betreffenden Änderungen dürfen die Mitgliedstaaten in Gebieten investieren, in denen der Markt den Endnutzern keine Verbindung mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s und einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 150 Mbit/s bietet und voraussichtlich auch nicht zukünftig zur Verfügung stellen wird. Jede staatliche Investition muss die verfügbare Download-Geschwindigkeit mindestens verdreifachen und in wettbewerbsbestimmten Gebieten eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s und eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 150 Mbit/s bereitstellen.
  • Es wird ein neuer Bewertungsrahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen (einschließlich 5G-Netzen) eingeführt. Gemäß den neuen Leitlinien dürfen die Mitgliedstaaten den Ausbau von Mobilfunknetzen auch dann unterstützen, wenn private Betreiber die Investitionen ansonsten nicht getätigt hätten und die Investitionen nicht durch andere Maßnahmen wie bspw. einer mit der Nutzung bestimmter Funkfrequenzen und damit verbundener Abdeckungsverpflichtungen in Zusammenhang stehen.
  • Die neu eingeführten Maßnahmen zur Förderung der Breitbandnutzung zielen ebenso darauf ab, Konnektivitätsbarrieren zu beseitigen und den Zugang zu Breitbanddiensten zu verbessern. In den überarbeiteten Leitlinien ist daher nun festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen Sozial- und Konnektivitätsvoucher eingesetzt werden dürfen, um Verbrauchern und gewerblichen Nutzern einen Anreiz zu bieten, erstmalig oder ergänzende Breitbanddienste zu nutzen.
  • Einzelne Vorschriften werden vereinfacht, um die praktische Anwendung der Leitlinien zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden zu verringern. So können die Mitgliedstaaten den Betreibern gemäß den überarbeiteten Leitlinien je nach der Wettbewerbssituation in einem bestimmten Gebiet und der Nachfrage nach bestimmten Produkten vorschreiben, das Angebot an Vorleistungszugangsprodukten (bspw. durch besondere Bitstromparameter oder die Zurverfügungstellung von VULA-Zugängen) bereitzustellen. Dadurch werden die Kosten solcher Produkte gesenkt. Gleichzeitig tragen diese Maßnahmen dazu bei, den Wettbewerb zu wahren und Lock-in-Effekte zu vermeiden.
  • Weiterhin sind ergänzende Orientierungshilfen zu bestimmten Schlüsselbegriffen in den Leitlinien beschrieben, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind. Dies umfasst u. a. Klarstellungen und Bewertungsrahmen zu den Begriffen Kartierung, öffentliche Konsultationen, Ausschreibungsverfahren, Preise für den Zugang auf Vorleistungsebene und Rückforderungsmechanismen.
  • Zudem werden die Kriterien für die Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel aktualisiert. Bei der Bewertung werden nun auch mögliche Auswirkungen der Maßnahmen in Hinsicht auf die Wirkung zur Erreichung von EU-Zielen des digitalen und grünen Wandels berücksichtigt.

Weitere Details und Fragestellungen zu der Anwendung und den Änderungen der Breitbandleitlinien beantworte die Europäische Kommission in einer FAQ (in englischer Sprache).