Mit der Veröffentlichung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“, der sogenannten Gigabit-Richtlinie 2.0, bekommt der geförderte Glasfaserausbau neuen Aufschwung. Mit dem Neustart der Gigabitförderung 2.0 des Bundes können seit dem 3. April 2023 wieder Anträge auf Breitbandförderung beim Bund gestellt werden. Für diesen Aufruf gibt es einige Veränderungen bei der Förderung zu beachten. So werden Kommunen mit einem hohen Anteil besonders unterversorgter Gebiete bevorzugt gefördert, die Projekte werden anhand eines neuen Kriterienkataloges bewertet und neben der Flexibilisierung des Markterkundungsverfahrens wurde der sogenannte kommunale Branchendialog eingeführt. Um den Überblick zu erleichtern, hat die aconium GmbH zahlreiche neue Dokumente und Informationsmaterialien veröffentlicht, auf der Internetseite und im geschlossenen Bereich der Onlineplattform.

Einen ersten Überblick über den gesamten Förderablauf sowie die einzelnen Verfahrensschritte gibt das Projektphasenmodell wie auch die Kurzanleitung „Bundesförderung Gigabit“ als Broschüre.

Die Grundlage der Gigabitförderung 2.0 bildet die überarbeitete Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0 des Bundes vom 31.03.2023).

Die dazugehörigen Aufrufe zur Antragseinreichung sind ebenfalls im Download-Bereich der aconium GmbH Webseite veröffentlicht. Der Aufruf für die Förderung von Beratungsleistungen vom 02. März 2023 sowie die beiden Aufrufe für die Infrastrukturförderung vom 03. April 2023 sind ebenfalls im Download-Bereich zu finden. Hierbei handelt es sich zum einen um den Aufruf für reguläre Anträge, zum anderen um den „fast lane“-Aufruf für Gebietskörperschaften mit besonderem Nachholbedarf. Dieser Förderaufruf wendet sich an Gebietskörperschaften, die einen besonderen Nachholbedarf beim Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze aufweisen und daher prioritär (fast lane) förderwürdig sind. Für eine Antragstellung nach diesem Aufruf sind die Einzelheiten zur Identifizierung und Auswahl der prioritär förderwürdigen Gebiete unter „5. Wesentliche Bewilligungsvoraussetzungen“ aufgeführt. Dort werden die vier Kriterien Nachholbedarf, Synergienutzung, Digitale Teilhabe im ländlichen Raum und interkommunale, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit aufgelistet, welche dann im Kriterienkatalog detailliert erklärt werden. Auch die konkrete Bewertung von Anträgen nach Punkten ist in der Anlage Kriterienkatalog dargelegt, der ebenfalls hier veröffentlicht ist. Für Anträge gemäß Gigabit-RL 2.0 des Bundes gelten die GIS-Nebenbestimmungen 5.1 vom 03.04.2023.

Um das Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 verständlich und transparent zu erklären sowie die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Förderverfahren zu unterstützen, haben die Projektträger gemeinsam mit dem BMDV einen aktualisierten Leitfaden erstellt. Dieser orientiert sich am Vorgehen der Antragsteller bzw. späteren Zuwendungsempfänger.

Ein wichtiger Baustein eines Ausbauprojektes ist das Markterkundungsverfahren (MEV). Dieses dient zur Absicherung, ob im Ausbaugebiet ein privatwirtschaftlicher Telekommunikationsausbau möglich und geplant ist, denn dieser hat immer Vorrang vor geförderten Projekten. Eine Markterkundung ist Grundvoraussetzung für einen Erstantrag im Rahmen des Bundesförderprogramms; die Feststellung eines Marktversagens ist zwingende EU-beihilfenrechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung. Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Das Hinweisblatt Markterkundungsverfahren unterstützt hierbei mit genaueren Erläuterungen zum Vorgehen. Dem MEV zuzuordnen sind weiterhin die Verpflichtungserklärung MEV mit Vorbehalt zur Vorvermarktung sowie die Verpflichtungserklärung ohne Vorbehalt zur Vorvermarktung für das MEV, die als Vorlage zum Download zur Verfügung stehen.

Sollten Sie tiefer gehende Informationen benötigen, weisen wir an dieser Stelle auf das umfangreiche Workshop-Angebot zur Bundesförderung Gigabit hin, welches Ihnen als Vertreter:innen von Gebietskörperschaften kostenfrei zur Verfügung steht.