CoWorking-Spaces oder Digitallabore bieten als zentrale Innovationsräume ideale Ausgangspunkte für Vorhaben und Ideen zur Digitalen Transformation. Mit der „Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ (LIfD) möchte das Land Sachsen ein Angebot bieten, um solche Innovationsorte vermehrt im ländlichen Raum zu etablieren. Nun wurde der erste Förderaufruf gestartet.
Seit dem 1. Februar 2024 haben interessierte Akteure, Gruppen und zukünftige Betreiber von lokalen Innovationsräumen die Möglichkeit, im Rahmen einer Konzeptskizze ihr Vorhaben vorzustellen und perspektivisch eine Förderung für den Aufbau eines lokalen Innovationsraumes zu erhalten. Mit der Förderung soll die Digitalisierung und digitale Transformation cross-sektoral und gesellschaftsübergreifend im Freistaat Sachsen unterstützt werden, um den digitalen Wandel in Sachsen auch in der Fläche nachhaltig voranzutreiben. Gefördert wird nach der Richtlinie der Aufbau von physischen Orten der Digitalisierung, also bspw. Digitallaboren, Maker- und CoWorkings-Spaces oder auch digitalen Showrooms. Eine umfassende Übersicht dazu bietet eine FAQ-Liste (PDF-Download), welche die Digitalagentur DIAS auf ihrer Website bereithält.
Bis zum 15. März 2024 können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Konzeptskizzen eingereicht werden. Insgesamt stehen zwölf Millionen Euro Landesmittel für Vorhaben zur Verfügung. Lokale Projekte können mit bis zu 400.000 Euro unterstützt werden. Regional übergreifend wirkende Vorhaben, der sogenannte mobile Innovationsraum, werden mit maximal 3.000.000 EUR gefördert.