Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 wurde geändert und steht nun in der ersten überarbeiteten Version vom 20.06.2016 zum Download zur Verfügung.

Die Änderungen umfassen u. a. folgende Punkte:

  • Die Möglichkeiten für die Förderung von Beraterleistungen wurden erweitert. Landkreise können nunmehr auch bei einer Projektüberschneidung mit Kommunalvorhaben eine Förderung erhalten, wenn deren Beitrag einen signifikanten Mehrwert für die Ausbauprojekte der kreiseigenen Kommunen mit sich bringt.
  • Die Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Fördersätze für finanzschwache Gemeinden wurden an die neusten verfügbaren Daten angepasst. Der Bezugszeitraum wurde auf die jeweils letzten fünf Jahre festgesetzt.
  • Es wurde eine Regelung aufgenommen, die den vorzeitigen Maßnahmebeginn für den Fall regelt, dass die Kommune die Bauleistungen selbst durch den Bauhof durchführt (Eigenvornahme). In diesem Fall gilt der Baubeginn als Maßnahmebeginn. Ansonsten handelt es sich um redaktionelle Klarstellungen.
  • Für den Rückforderungsmechanismus gelten für das Betreibermodell nun die gleichen Modalitäten wie für das

Weiterhin sind unter http://www.aconium.eu/projekttraeger/downloads/ die aktualisierten und für den neuen Aufruf verbindlichen Nebenbestimmungen, das aktualisierte Materialkonzept sowie die Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur abrufbar. Die Dokumente sind sowohl einzeln als auch als Gesamtdokument verfügbar.