Die Novellierung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 03.07.2018 sieht unter anderem die Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden als maßgebliches Zuschlagskriterium im Vergabeverfahren (Nr. 6.3 der Richtlinie) vor. Dieses Kriterium muss mindestens fünf Prozent der Wertung ausmachen. Zuwendungsempfänger sind angehalten, dies im Vergabeverfahren zwingend zu beachten.