Am 16.01.2017 wurde das „Sonderprogramm Gewerbegebiete“ mit einem Volumen von 350 Mio. Euro veröffentlicht. Seit diesem Zeitpunkt können interessierte Gebietskörperschaften – insbesondere Kommunen, allerdings auch Stadtstaaten, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder (z. B. ein Amt) –  einen Antrag auf Bundesförderung nach dem sogenannten „Windhund-Verfahren“ stellen.

Anlässlich der Veröffentlichung des Sonderprogramms referierte die aconium GmbH (Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) am 19.01.2017 in der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank über das Thema „Breitband in Gewerbegebieten als wichtiger Standortfaktor“. Für Kommunen ist der Ausbau der Netzinfrastruktur in unterversorgten Gebieten von erheblicher Bedeutung. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten durch Bund, Land und EU wurde mit der Einführung des „Sonderprogramms Gewerbegebiete“ im Rahmen der bisherigen Bundesförderrichtlinie ein weiteres erfolgversprechendes Werkzeug zum Ausbau der flächendeckenden Versorgung mit Breitband bereitgestellt.

Nach der Begrüßung durch Herrn Michael Kiesewetter (Vorsitzender des Vorstands der NBank) und dem Vortrag „Der Start ist erfolgt – wo stehen wir?“ durch Herrn Norman Ranke (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Leiter des Referates Kommunikationsdienstleistungen), konnte Herr Tim Brauckmüller (Geschäftsführer der aconium GmbH) interessante Einblicke in diese neue Fördermöglichkeit geben.

Herr Brauckmüller verdeutlichte Rahmenbedingungen und Chancen des Sonderprogramms. Jedes Einzelvorhaben kann mit bis zu einer Mio. Euro aus dem Bundesprogramm gefördert werden. Für jedes Gewerbegebiet muss ein separater Antrag – bei einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro – gestellt werden. Mit dem Sonderprogamm werden Ausbauprojekte gefördert, die eine komplette Versorgung von Gewerbe- /Industriegebieten und Häfen jeweils mit mindestens einem Gigabit/s symmetrisch erreichen. Als besondere Zuwendungsvoraussetzung müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets mit für private Endkunden kostenlosem WLAN versorgt werden.

Frau Andrea Leonhardt (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat Kommunikationsdienstleistungen) erläuterte mit ihrem Vortrag „Landesförderung – Inhalte und Abgrenzung zur Bundesförderung“ weitere Möglichkeiten beim Einsatz spezifischer Landesmittel. Anschließend wies Frau Dr. Miriam Bader-Gassner (NBank, Beratung & Dienstleistungen) auf die Unterstützungsangebote des Landes Niedersachsen sowie der NBank hin.

In der abschließenden Gesprächsrunde konnten die anwesenden Vertreter der niedersächsischen Gebietskörperschaften individuelle Erfahrungen, Meinungen und Lösungen hinsichtlich der Antragsprozesse, der Besonderheiten für Hafengebiete, des Vergaberechts sowie der Fristen und Mittelauszahlungen austauschen und direkte Fragen mit den Referenten klären.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm.