© aconium / Florian Schuh. v.l.n.r.: Florian Nickerl (Regionalbüro für Bayern, aconium), Ulf Freienstein (Abteilungsleiter Infrastrukturförderung, aconium), Prof. Dr. Waschler (Mitglied des bayerischen Landtages), Andreas Scheuer (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur), Rudolf Müller (Bürgermeister Ruderting), Gerlinde Kaupa (stv. Landrätin Passau), Volker Holz (Geschäftsführer cyan IT GmbH), Philipp Feigl (cyan IT GmbH) und Philipp Schwarz (Mitarbeiter Gemeinde Ruderting) am 5. Juli 2019 in Ruderting bei der Übergabe des Förderbescheids.

Gefördertes Glasfaserinternet für Unternehmen in Ruderting: Am Freitag, 5. Juli 2019, übergab Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Förderbescheid für den Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Ebental.

Bei der Bescheidübergabe an Bürgermeister Rudolf Müller und Vertreter der Gemeinde Ruderting betonte Bundesminister Andreas Scheuer die Fortschritte, die bisher mithilfe des Bundesförderprogramms Breitband erzielt wurden. Dabei sei es enorm wichtig, Unternehmen eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, so Scheuer.

Ulf Freienstein, Abteilungsleiter Infrastrukturförderung bei der aconium GmbH, dem Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband, gratulierte der Gemeinde Ruderting zur Förderung des Glasfaserausbaus im Gewerbegebiet Ebental.

Bürgermeister Müller bedankte sich herzlich für die gute Unterstützung bei der Antragstellung und für die schnelle Bescheidung. Denn: Nur zwei Monate nach der Antragstellung im Mai 2019 kam die Zusage für die Förderung des Ausbaus. Bevor die Baumaßnahmen für das neue Breitbandnetz in Ruderting beginnen können, müssen der Gemeinderat dem Ausbau zustimmen und die Bauaufträge öffentlich ausgeschrieben werden.

Hintergrund zum Sonderprogramm

Im November 2018 hat der Bund das Sonderprogramm zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen und den Sonderaufruf zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern an das Breitbandnetz gestartet. Seitdem können sich Gebietskörperschaften – wie Kommunen oder Stadtstaaten –, Landkreise und kommunale Zweckverbände für eine Förderung bewerben. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Fördermittel werden im sogenannten „Windhundverfahren“ vergeben. Das bedeutet, dass die Zusagen in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge erteilt werden.

Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband: https://www.bmvi.de/Breitbandfoerderung
Informationen zum Sonderprogramm zur Förderung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen auf der Seite des Projektträgers: https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/gewerbegebietsfoerderung/