Die Zahl der Nutzer:innen von Online Kommunikationsdiensten, wie Messengern und Videokonferenzdiensten, steigt in Deutschland weiter. Das zeigt eine von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Auftrag gegebene Verbraucherbefragung.

Demnach nutzen rund 90 Prozent (2021: 88 Prozent) der Befragten regelmäßig (mindestens einmal im Monat) Online-Kommunikationsdienste. Damit habe sich, so die BNetzA, die Inanspruchnahme solcher Dienste auf einem vergleichbaren Niveau wie die Nutzung von klassischen Telekommunikationsdiensten verfestigt. Dabei verwenden mehr als drei Viertel der Interviewten (77 Prozent) inzwischen zwei oder mehr Dienste parallel und betreiben damit sogenanntes Multihoming. 36 Prozent der Nutzer:innen verwenden sogar vier oder mehr Dienste. Im Durchschnitt sind es 3,2 Online-Kommunikationsdienste, die ein Nutzende regelmäßig verwendet (2021: 3,1 Dienste).

Eine vergleichende Betrachtung der Online-Kommunikationsdienste mit den „klassischen“ Kommunikationskanälen, wie bspw. Telefonie oder SMS, zeigt, dass sich „neue“ und „alte“ Dienste ergänzen. Online-Kommunikationsdienste sind vor allem im Bereich der textbasierten Kommunikation besonders beliebt. So gaben 69 Prozent aller Befragten an, dass sie täglich E-Mails versenden und 59 Prozent verschicken regelmäßig Nachrichten über Messengerdienste. Auch die sprachbasierte Kommunikation ist von hoher Bedeutung, insbesondere die Mobilfunktelefonie ist weiterhin sehr beliebt. So antworteten 52 Prozent aller Befragten, dass sie täglich über ihren Mobilfunkanschluss telefonieren. Lediglich 39 Prozent nutzen jeden Tag ihren Festnetzanschluss.

Wichtig ist diese Erhebung, um zu identifizieren, welche Dienste und Kommunikationsformen eine besonders weitreichende und unter Umständen marktbeherrschende Stellung im Wettbewerb einnehmen. Denn das Telekommunikationsgesetz (TKG) bezieht sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste, wie Messaging-, Internet- und Videotelefoniedienste seit Dezember 2021 in Teile der Regulierung ein. Diese sind somit durch die BNetzA zu beobachten, um ggfs. regulatorische Maßnahmen ergreifen zu können, sofern eine Marktbeherrschung durch eine oder mehrere Diensteplattformen vorliegen sollten.

Der Bericht ist auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dort sind auch Angaben zur Methodik und Vorgehensweise der Befragung abrufbar.