Bundesnetzagentur veröffentlicht Orientierungspunkte zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende Januar Orientierungspunkte zur künftigen Vergabe der zum Ende des Jahres 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen im Bereich 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Orientierungspunkte sollen als Grundlage für eine spätere Bereitstellung der Frequenzen dienen und zugleich klärungsbedürftige Aspekte und Erwägungen zu Laufzeiten der Frequenznutzungsrechte, zur wettbewerblichen Unabhängigkeit des vierten Netzbetreibers, zu wettbewerbsbezogenen Auflagen und Versorgungsauflagen sowie zur Förderung von Kooperationen skizzieren. Zudem sind die Orientierungspunkte mit einer ersten Bedarfsabfrage verbunden, die dazu dienen soll, um auf Grundlage der Frequenzbedarfe erste Indizien für eine mögliche Frequenzknappheit zu eruieren und Aspekte für den Rahmen eines späteren Vergabeverfahrens abzustecken. Die BNetzA ruft daher interessierte Kreise bis zum 21. März dieses Jahres zur Stellungnahme zu den Orientierungspunkten auf. Zudem werden die Unternehmen von der Regulierungsbehörde darum gebeten, deren prognostizierten Frequenzbedarfe ebenfalls bis zum 21.März 2022 mitzuteilen.