Deutschland steht noch immer am Anfang der Corona-Pandemie. Noch immer ist jeder Einzelne gefordert, daran mitzuwirken, dass unser Land diese außergewöhnliche Krise bestmöglich meistern kann.

In der zweiten Ausgabe unseres Corona-Schlaglichts, das wir Ihnen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Verfügung stellen, gibt es dennoch auch positive Botschaften zu vermelden: Der Gigabit-Ausbau in Deutschland wird weiterhin mit großem Engagement vorangetrieben – auch wenn dabei Herausforderungen wie teils reduzierte Kapazitäten beim Tiefbau oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material (kreativ) gemeistert werden müssen.

So können wir in diesem Newsletter beispielhaft drei Glasfaserausbauprojekte im Bundesförderprogramm Breitband nennen, in denen der FTTB/FTTH-Ausbau trotz Corona-Pandemie weiter voranschreitet:

  • Im Landkreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) erfolgt der von Bund und Land mit insgesamt 178 Millionen Euro geförderte Breitbandausbau per Glasfaser bis direkt ins Haus (FTTH). Es wird mit mehr als 30.000 Anschlüssen gerechnet.
  • Im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) wird der Ausbau mit FTTB für mehr als 10.000 Haushalte, knapp 800 Unternehmen und sieben Schulen fortgeführt. Der Bund fördert den Glasfaserausbau mit 15 Millionen Euro.
  • Auch der Glasfaserausbau durch den Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar im gleichnamigen baden-württembergischen Landkreis wird konsequent weiterverfolgt. Bei Fertigstellung sollen mehr als 100.000 Haushalte und gut 10.000 Gewerbetriebe sowie 89 Schulen, ein Krankenhaus sowie 15 Kur- und Rehakliniken mit reinen Glasfaseranschlüssen (FTTH) versorgt werden.

Um Sie bei Ihren Ausbauprojekten und angesichts der aktuellen Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen, finden Sie am Ende dieses Corona-Schlaglichts eine FAQ-Rubrik mit Ratschlägen und Hinweisen zum Umgang mit der aktuellen Situation.

Die aconium hat als Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband ihr Workshop-Angebot aufgrund der hohen Nachfrage noch einmal deutlich erweitert und bietet in Zeiten der Corona-Pandemie ein umfassendes Video-Workshop-Angebot begleitend zur Breitbandförderung des Bundes an.

atene-KOM-Geschäftsführer Tim Brauckmüller betont: „Vor allem in der jetzigen Zeit wird die Bedeutung einer hochleistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur immer deutlicher. Deshalb muss auch in dieser Krisenzeit und trotz ausfallender Veranstaltungen der Breitbandausbau in Deutschland umso engagierter vorangetrieben werden. Dazu müssen die kommunalen Vertreter mit den entsprechenden Informationen ausgestattet werden, um ihre Gemeinden auf die digitale Zukunft vorzubereiten.“

Neben der untenstehenden Auswahl an in Kürze stattfindenden Video-Workshops bietet die aconium GmbH eine Vielzahl weiterer Workshop-Termine und -Themen an. Unter diesem Link finden Sie alle Angebote sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.

Kommende Video-Workshops der aconium GmbH als Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband

06.05.2020        Breitbandförderung: Workshop „Objektbetreuung und -überwachung“

11.05.2020        Breitbandförderung: Nutzung von Synergien im Breitbandausbau und das DigiNetz-Gesetz

15.05.2020        Breitbandförderung: Beihilfebestimmungen im Rahmen geförderter Ausbauprojekte

19.05.2020        Breitbandförderung: Mittelanforderung und Verwendungsnachweise im Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau

20.05.2020        Breitbandförderung: Teil- und Endabnahme, Durchsetzung von Ansprüchen

25.05.2020        Breitbandförderung: 5G – Möglichkeiten und Anforderungen im geförderten Breitbandausbau

28.05.2020        Breitbandförderung: Geoinformationssysteme (GIS)

04.06.2020        Breitbandförderung: Straßenaufbruchmanagement

 

Wir stehen Ihnen – trotz der Corona-Pandemie – für Ihre Fragen auch weiterhin jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns Mo-Fr (9-17 Uhr) unter 030 / 23 32 49 777 oder per E-Mail unter projekttraeger@aconium.eu. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

Kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie vor allem gesund.

 

Corona-FAQ zur aktuellen Situation

  1. An wen kann ich mich jetzt bei Fragen und speziellen Problemen in puncto geförderter Breitbandausbau wenden?
     

    Der Projektträger aconium steht Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen auch weiterhin – trotz der Corona-Pandemie – jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter 030 / 23 32 49 777 sowie jederzeit per E-Mail unter projekttraeger@aconium.eu. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

     
  2. Was tue ich, wenn der Projektfortschritt stockt, weil der Hausanschluss vor Ort nicht realisiert werden kann (Betretungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie)?
     

    In dieser Sondersituation können Hausanschlüsse zunächst durch das Ablegen der Muffe auf dem Grundstück erfolgen. Ein entsprechender Projektfortschritt kann bereits abgerechnet werden, soweit ein tatsächlicher kostenloser Anschluss bis zur (Teil-)Inbetriebnahme des Netzes erfolgt. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter diesem Link.

     
  3. Was kann ich im Falle kurzfristiger Liquiditätsengpässe unternehmen?
     

    Unter der Voraussetzung, dass die Baumaßnahmen in Kürze beginnen, können Sie unter anderem bereits vorab Planungskosten in Höhe von bis zu 20 Prozent anfordern. Weitere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie unter diesem Link.

     
  4. Welche Möglichkeiten habe ich im Falle von Engpässen beim Tiefbau?
     

    Die neue Broschüre „Bauhof, Kommunalbetrieb, Stadtwerk – Ihr Weg zum schnellen Internet mit gemeindeeigenen Unternehmen” zeigt Ihnen im Hinblick auf etwaige Engpässe bei Tiefbauunternehmen Einsatzmöglichkeiten eigener Ressourcen für den Breitbandausbau auf. Auch Personalkosten können zuwendungsfähig sein.

     
  5. Was kann ich tun, wenn mein zuständiger Ansprechpartner bei Kreisen, Städten, Kommunen, Genehmigungsbehörden etc. aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise oder dauerhaft nicht erreichbar ist?
     

    In begründeten Fällen kann der Projektträger einem Antrag auf begrenzte Fristverlängerung stattgeben. Für den Fall größerer Verzögerungen erarbeitet das BMVI zurzeit entsprechende Regelungen.