Durch die bundesweite Einführung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen hat sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) deutlich reduziert, so dass es nun zu deutlichen Lockerungen der für alle spürbaren Einschränkungen kommen konnte. Mit weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften sowie der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel soll sich die Zahl neuer Covid-19-Fälle auf niedrigem Niveau stabilisieren.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeitet unterdessen gemeinsam mit der aconium GmbH als Projektträger des Bundesförderprogramms weiter mit hohem Einsatz daran, optimale Bedingungen für eine engagierte Fortsetzung des Gigabitausbaus in ganz Deutschland zu schaffen. So werden nun auch Mehrkosten für Corona-bedingte Schutzmaßnahmen beim geförderten Breitbandausbau als zuwendungsfähig anerkannt. Am Ende dieses Corona-Schlaglichts finden Sie unsere aktualisierte FAQ-Rubrik mit Ratschlägen und Hinweisen zum Umgang mit der aktuellen Situation.

Viele Akteure haben in der Zwischenzeit individuelle und innovative Lösungen gefunden, um mit der Corona-Krise umzugehen. So informiert der Netzbetreiber WEMACOM aus Mecklenburg-Vorpommern Interessenten ab sofort digital zum geförderten Glasfaserausbau – die bisherigen Einwohnerversammlungen wurden von digitalen Informationsvideos auf YouTube und der Website des Anbieters abgelöst. Auf diesem Wege werden die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über die Chancen eines geförderten Glasfaseranschlusses bis ins Haus, die Vorteile der Glasfasertechnologie, den Ablauf des Bauprojekts und den individuellen Anschluss des Hauses samt der verfügbaren Tarifmodelle informiert.

Screenshots: aconium

Gleich vollständig live hat die Stadt Tengen (Baden-Württemberg) Ende April ihre erste digitale Bürgerversammlung durchgeführt, um so trotz aller Widrigkeiten den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern halten und gemeinsam wichtige Themen besprechen und diskutieren zu können.

„Am Küchentisch sitzen, gemütlich zu Abend essen und dem Bürgermeister dabei zuhören, wie es mit der eigenen Stadt weitergeht. Das gab es bisher noch nie“, resümierte einen Tag später der Südkurier über die erfolgreiche Videokonferenz mit rund 120 eingewählten Zuschauern, die sich auch aktiv mit Fragen beteiligen konnten.

Das Beispiel zeigt: Die Digitalisierung ist längst auch in Kommunen im ländlichen Raum angekommen und hier mindestens genauso wichtig wie in Städten und Ballungsräumen – gerade aufgrund weit auseinanderliegender Ortsteile und Gemeinden.

In der heutigen Ausgabe des gemeinsam mit dem BMVI herausgegebenen Corona-Schlaglichts möchten wir Sie auch wieder über eine Vielzahl aktueller Video-Workshop-Termine rund um die Breitbandförderung des Bundes informieren. Die aconium hat als Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband ihr Workshop-Angebot aufgrund der hohen Nachfrage in Zeiten der Corona-Pandemie noch einmal deutlich erweitert.

Neben der untenstehenden Auswahl an in Kürze stattfindenden Video-Workshops bietet die aconium GmbH eine Vielzahl weiterer Workshop-Termine und -Themen an. Unter diesem Link finden Sie alle Angebote sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.

Kommende Video-Workshops der aconium GmbH als Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband

09.06.2020
Breitbandförderung: Genehmigungsplanung und Genehmigungsverfahren in geförderten Breitbandausbauprojekten
10.06.2020
Breitbandförderung: Mittelanforderung und Verwendungsnachweise im Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Breitbandausbau
11.06.2020
Breitbandförderung: Straßenaufbruchmanagement
16.06.2020
Breitbandförderung: Beihilfebestimmungen im Rahmen geförderter Ausbauprojekte
17.06.2020
Breitbandförderung: Geoinformationssysteme (GIS)
18.06.2020
Breitbandförderung: Grundlagenwissen Breitband
24.06.2020
Breitbandförderung: Workshop „5G – Möglichkeiten und Anforderungen im geförderten Breitbandausbau“
25.06.2020
Breitbandförderung: Nutzung von Synergien im Breitbandausbau und das DigiNetz-Gesetz

Generell gilt: Wir möchten Sie bei Ihren Ausbauprojekten und angesichts der aktuellen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie bestmöglich unterstützen. Daher stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag (9 bis 17 Uhr) unter 030 / 23 32 49 777 oder unter der E-Mail-Adresse projekttraeger@aconium.eu. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

Kommen Sie weiter gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie gesund!

 

Corona-FAQ zur aktuellen Situation

  1. An wen kann ich mich jetzt bei Fragen und speziellen Problemen in puncto geförderter Breitbandausbau wenden?
     

    Der Projektträger aconium steht Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen auch weiterhin – trotz der Corona-Pandemie – jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter 030 / 23 32 49 777 sowie jederzeit per E-Mail unter projekttraeger@aconium.eu. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

     
  2. Was tue ich, wenn der Projektfortschritt stockt, weil der Hausanschluss vor Ort nicht realisiert werden kann (Betretungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie)?
     

    In dieser Sondersituation können Hausanschlüsse zunächst durch das Ablegen der Muffe auf dem Grundstück erfolgen. Ein entsprechender Projektfortschritt kann bereits abgerechnet werden, soweit ein tatsächlicher kostenloser Anschluss bis zur (Teil-)Inbetriebnahme des Netzes erfolgt. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter diesem Link.

     
  3. Was kann ich im Falle kurzfristiger Liquiditätsengpässe unternehmen?
     

    Unter der Voraussetzung, dass die Baumaßnahmen in Kürze beginnen, können Sie unter anderem bereits vorab Planungskosten in Höhe von bis zu 20 Prozent anfordern. Weitere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie unter diesem Link.

     
  4. Welche Möglichkeiten habe ich im Falle von Engpässen beim Tiefbau?
     

    Die neue Broschüre „Bauhof, Kommunalbetrieb, Stadtwerk – Ihr Weg zum schnellen Internet mit gemeindeeigenen Unternehmen” zeigt Ihnen im Hinblick auf etwaige Engpässe bei Tiefbauunternehmen Einsatzmöglichkeiten eigener Ressourcen für den Breitbandausbau auf. Auch Personalkosten können zuwendungsfähig sein.

     
  5. Was kann ich tun, wenn mein Ausbauprojekt aufgrund Corona-bedingter Verzögerungen im Projektablauf – etwa, weil mein zuständiger Ansprechpartner bei Kreisen, Städten, Kommunen, Genehmigungsbehörden etc. aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise oder dauerhaft nicht erreichbar ist – nicht fristgemäß abgeschlossen werden kann?
     

    In begründeten Fällen kann der Projektträger einem Antrag auf begrenzte Fristverlängerung stattgeben. Für den Fall größerer Verzögerungen können Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden.

  6. Wie gehe ich mit Mehrkosten um, die durch Corona-bedingte Schutzmaßnahmen (z.B. fließendes Wasser / Seife, Desinfektionsmittel, Schutzmasken) während des Ausbaus entstehen bzw. entstanden sind?
     

    Mehrkosten für erhöhte Anforderungen an die Baustelleneinrichtung werden anteilig – entsprechend der festgelegten Förderquote – durch den Bund im Rahmen der förderfähigen Ausgaben getragen. Zur Berücksichtigung der Mehrkosten reichen Sie bitte einen Änderungsantrag samt geeigneter Nachweise beim Projektträger ein, damit die Mittel entsprechend reserviert werden können.