Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Unser neues „Corona-Schlaglicht“, das wir Ihnen in regelmäßigen Abständen zukommen lassen, soll Ihnen dabei helfen, den aktuellen Herausforderungen bestmöglich zu begegnen. In unserem neuen Newsletter-Format stellen wir Ihnen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) alle aktuellen Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband zur Verfügung und geben Ihnen Ratschläge und Hinweise zum Umgang mit der derzeitigen Situation.

Die Corona-Pandemie unterstreicht die herausragende Bedeutung eines deutschlandweiten und flächendeckenden Ausbaus mit gigabitfähigen Netzen. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist zentraler Motor unserer Zukunft. Dieser Motor sollte nicht ins Stocken geraten. Bei einer verzögerten Umsetzung von Breitband-Förderprojekten sind nicht nur Arbeitsplätze in der Bauindustrie gefährdet, sondern auch Arbeitsplätze in der regionalen Wirtschaft.

Mit Schreiben vom 23. März 2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in einem Erlass mitgeteilt, dass Baumaßnahmen des Bundes nach Möglichkeit fortgesetzt werden sollen. Dafür spricht sich auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie aus – unter Beachtung aller notwendigen Schutzmaßnahmen.

Damit können, dürfen und sollen auch die Bauarbeiten von Projekten im Bundesförderprogramm Breitband – trotz Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen – fortgesetzt werden.

Viele Unternehmen haben bereits auf die neuen Herausforderungen reagiert und kreative, pragmatische Lösungen gefunden: So hat etwa die IBZ-Gruppe alle Baufahrzeuge mit zusätzlichen Wassertanks, Seifenspendern und Papiertüchern ausgerüstet, damit die Hygiene auch auf abgelegenen Baustellen jederzeit gewährleistet werden kann. Daneben stehen dem Personal auch Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Masken zur Verfügung.  Auf diese Weise werden nicht nur die je nach Bundesland individuellen Schutzvorschriften erfüllt, sondern in erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt, so dass der Gigabit-Ausbau weiter engagiert vorangetrieben werden kann.

Um Sie bei Ihren Projekten zu unterstützen, möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise geben:

  1. Für den Fall, dass aus Angst vor einer Infektion zeitweise kein Zutritt zum Haus gewährt wird, gilt Folgendes: In dieser Sondersituation können Hausanschlüsse zunächst durch das Ablegen der Muffe auf dem Grundstück erfolgen. Ein entsprechender Projektfortschritt kann bereits abgerechnet werden, soweit ein tatsächlicher kostenloser Anschluss bis zur (Teil-)Inbetriebnahme des Netzes erfolgt. Bezogen auf einen konkreten Bauabschnitt bedeutet das, dass Sie zunächst alle Hausanschlüsse vollziehen, bei denen ein Nutzungsvertrag (früher Grundstückseigentümererklärung) o.ä. vorliegt. Für alle anderen Hausanschlüsse, also z.B. solche, bei denen ein zeitlich befristetes Betretungsverbot seitens des Eigentümers besteht, legen Sie die Muffe auf dem Grundstück bzw. an der Grundstücksgrenze ab und sichern dem Projektträger formlos zu, diese Hausanschlüsse bis zur (Teil-)Inbetriebnahme des Netzes nachholend fertigzustellen. Damit kann eine Erstattung auch dieser Kosten unbürokratisch und bereits jetzt über eine Mittelanforderung erfolgen.

     
  2. Für den Fall, dass dem Projektträger zahlungsbegründende Unterlagen einzureichen sind, ist es bis auf weiteres ausreichend, wenn die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit nicht, wie üblich, handschriftlich auf der Rechnung, sondern lediglich in einer gesonderten E-Mail, die der Mittelanforderung bei dem Projektträger beizufügen ist, erfolgt.

     
  3. Die neue Broschüre „Bauhof, Kommunalbetrieb, Stadtwerk – Ihr Weg zum schnellen Internet mit gemeindeeigenen Unternehmen” zeigt Ihnen im Hinblick auf etwaige Engpässe bei Tiefbauunternehmen Einsatzmöglichkeiten eigener Ressourcen für den Breitbandausbau auf. Auch Personalkosten können zuwendungsfähig sein.

     
  4. Nutzen Sie die vereinfachte Möglichkeit zur Abrechnung von Planungskosten: Danach können unter der Voraussetzung, dass der Bau zeitnah beginnt, Planungskosten in Höhe von bis zu 20 Prozent der Fördersumme des Bundes ohne Vorliegen eines Baufortschritts pauschal angefordert und kurzfristig Liquidität generiert werden.

     
  5. Zuwendungsempfänger haben jederzeit die Möglichkeit, mit dem Telekommunikationsunternehmen andere Abrechnungsintervalle zu vereinbaren, z.B. über den tatsächlichen Baufortschritt anstelle von Meilensteinen oder festgelegten Zeitfenstern. Sie können zwischen den Abrechnungsverfahren (vereinfacht oder per Zwischennachweis) wählen.
    Um insbesondere in der aktuellen Lage zusätzlichen administrativen Aufwand zu vermeiden, möchten wir an dieser Stelle auf das vereinfachte Mittelanforderungsverfahren nach Baufortschritt hinweisen. Dabei kann für die Erstattung von Mitteln auf die Vorlage eines Zwischennachweises – im Gegensatz zum regulären Verfahren – verzichtet werden. Auch ein Wechsel der Abrechnungsverfahren ist möglich. Wir bitten Zuwendungsempfänger, hier in Abstimmung mit den Vertragspartnern (Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauunternehmen) eine passende Lösung für die regionalen Umstände zu finden.

Wir stehen Ihnen – trotz der Corona-Pandemie –  für Ihre Fragen auch weiterhin jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns Mo-Fr (9-17 Uhr) unter 030 / 23 32 49 777 oder per E-Mail unter projekttraeger@aconium.eu. Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm Breitband halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

Kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie vor allem gesund.