Am 28. Juli tritt die DIN 18220 in Kraft. Vollständig trägt die Norm den Namen „DIN 18220:2023-08. Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ und beschreibt detailliert die Verfahren für Schlitze und Leitungsgräben beim Glasfaserausbau in unterschiedlicher Tiefe, für das Legen der Glasfasermedien und die Wiederherstellung der Straße.
Wie wichtig diese Normung ist, zeigt auch die zeremonielle Übergabe des Schriftstückes im Rahmen einer Veranstaltung zur Gigabitstrategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Der Vorstand des Deutschen Institutes für Normung (DIN), welches für die DIN-Normen in Deutschland verantwortlich ist, übergab Anfang Juli bereits vorab ein Exemplar der DIN 18220 an BMDV-Staatssekretär Stefan Schnorr. Die Branche, die Kommunen und die ausbauenden Unternehmen warteten schon länger auf die genormten Vorgaben zu alternativen Verlegemethoden beim Glasfaserausbau, die mehr Sicherheit beim Ausbau versprechen.
„Mit der DIN 18220 kann der Glasfaserausbau künftig nicht nur einfacher, sondern auch qualitativ hochwertiger, schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender erfolgen. Die DIN 18220 schafft die erforderliche Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für alle Beteiligten“, beschrieb Staatssekretär Stefan Schnorr die Bedeutung der neuen Norm.
An der DIN 18220 haben über 30 Experten:innen aus der Bauindustrie, Telekommunikationswirtschaft, Wissenschaft und öffentlichen Verwaltung gearbeitet und nun final detaillierte Vorgaben und einheitliche Qualitätsanforderungen für Bauverfahren zur Errichtung von Glasfasernetzen definiert. Sie wurde im Konsens erstellt und nach öffentlichem Anhörungsverfahren einstimmig verabschiedet. Damit ist sie als sogenannte anerkannte Regel der Technik gemäß § 126 des Telekommunikationsgesetzes und ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden.
Bei alternativen Verlegeverfahren wie Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren werden – im Gegensatz zum klassischen Tiefbau – Schlitze für Leerrohre und Glasfaserkabel hergestellt. Dies kann, gut abgestimmt zwischen den handelnden Unternehmen und der Verwaltung, dafür sorgen, dass der Ausbau schnell und schonend für Straße und Verkehr durchgeführt wird. Bisher fehlten technische Regeln zur Anwendung, was viele Kommunen zu Zurückhaltung beim Einsatz dieser Methoden veranlasste. Die modernen Verlegetechniken und deren Standardisierung können nun den Glasfaserausbau beschleunigen.
Leitlinien zu Planung, Bau und Dokumentation
Die DIN 18220 beschreibt die verschiedenen Verfahren für die unterirdische Verlegung von Glasfaser. Konkret handelt es sich um Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren für Mikrorohre, Mikrorohrverbunde, Kabelschutzrohre und erdverlegbare Telekommunikationskabel. Sie definiert zudem die Bedingungen zur Planung und Dokumentation und beschreibt die Projektabwicklung. Sie gibt klare und verlässliche Vorgaben für die Herstellung von Gräben unterschiedlicher Breite und Tiefe, die Legung der Telekommunikations-Infrastruktur, sowie die Verfüllung und Wiederherstellung der Ausbaustrecke. Durch die eindeutigen Festlegungen für Bestandsermittlung, Bauplanung und -ausführung sowie die Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen wird zudem die Erstellung vollständiger Anträge unterstützt und ein zügiges Genehmigungsverfahren durch die Behörden gefördert. Oberirdische Verlegemethoden und das Verlegen in Abwasserrohren betrachtet sie nicht.
Eingesetzt werden viele der in der DIN18220 beschriebenen minimalinvasiven Methoden bereits seit mehr als zehn Jahren. Die Norm kann nun aber helfen, deren Akzeptanz in den Kommunen zu erhöhen. Denn die Glasfaserverlegung mit diesen Methoden ist günstiger und geht bis zu fünf Mal schneller als beim klassischen Tiefbau. Das bedeutet auch weniger Belastung für Umwelt und Anwohner.
Relevante Links:
https://atenekom.eu/din-entwurf-fuer-alternative-verlegetechnik-veroeffentlicht/
https://atenekom.eu/klassische-und-alternative-verlegemethoden/