Datenschutz ist mittlerweile für viele Unternehmen ein rotes Tuch. Die aconium hat nun Checklisten und Handlungsempfehlungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Hilfestellung zusammengestellt.

Im Auftrag der Hessen Trade & Invest GmbH erarbeitete die aconium GmbH eine Studie zum Datenschutz in der additiven Fertigung. Die Studienergebnisse wurden auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Transferinitiative Rheinland-Pfalz und des Technologielands Hessen zum Thema „Additive Fertigung: Geschäftsmodelle – Prozessketten – Anwendungen“ am 8. und 9. Oktober 2018 in Ludwigshafen erläutert.

Anlass für die Studie war das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018. Seitdem stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Zu den entscheidenden Neuerungen der DSGVO gehört, dass Unternehmen und deren Dienstleister anhand einer umfassenden Dokumentation Rechenschaft darüber ablegen müssen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Neu sind auch die hohen Bußgelder, mit denen Verstöße belegt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen können diese existenzgefährdend sein.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Die Tragweite der DSGVO hängt maßgeblich davon ab, wie und in welchem Umfang personenbezogene Daten zum Einsatz kommen. Bei der additiven Fertigung erfolgt die Datenverarbeitung auf vielen verschiedenen Ebenen: beim Design und in der Entwicklung, in jeder Phase der Prozesssteuerung, beim Austausch von Daten mit Auftraggebern sowie bei der Abwicklung von Kundenbestellungen. Die von der aconium GmbH erarbeitete Studie befasst sich mit den konkreten Auswirkungen der EU-DSGVO auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich additive Fertigung. Ausgehend davon gibt sie konkrete Handlungsempfehlungen für

  • die Klassifikation von Daten
  • die Verschlüsselung und Pseudonymisierung
  • den Umgang mit Auftragsverarbeitern
  • das Löschen von Daten
  • die Informationspflicht.

Sie sollen es Unternehmen erleichtern, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die aconium hat die Ergebnisse der Studie in einem Informationsflyer „Datenschutz für Unternehmen mit additiver Fertigung – Hinweise und Handlungsempfehlungen“ zusammengefasst. Im November wird zudem ein Fachartikel zu den Studienergebnissen im halbjährlich erscheinenden Magazin des Technologielands Hessen veröffentlicht. Darüber hinaus ist die Publikation der Studie geplant.

Additive Fertigung auf dem Vormarsch

Derzeit verbreiten sich additive Fertigungsverfahren in Deutschland und anderen technologisch führenden Ländern mit großer Geschwindigkeit. Insbesondere bei der Metallverarbeitung nimmt Deutschland mit einigen weltmarktführenden Unternehmen eine Vorreiterrolle ein. Zunehmende Bedeutung gewinnen auch Dienstleistungsunternehmen im Bereich „Rapid Prototyping“. Sie entwickeln und fertigen Prototypen sowie Kleinserien im Auftrag der Industrie. Das Land Hessen hat ein besonderes Interesse an additiver Fertigung. Das Verfahren ist ein wichtiger Treiber für Entwicklungen in vielen ansässigen Branchen. Zudem haben sich einige größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus diesem innovativen Arbeitsfeld in Hessen angesiedelt.


Titelfoto: Bei der additiven Fertigung (auch als 3D-Druck bekannt) werden Bauteile auf Basis von digitalen Konstruktionsdaten Schicht für Schicht erzeugt. Fotocredit: Alexander Kirch/shutterstock.com

Fotos unten: Ulrich Plate (Leiter Digitalisierung und Mobilität, aconium) präsentiert die Ergebnisse der Studie zum Datenschutz in der additiven Fertigung, Ludwigshafen, 8./9. Oktober 2018. Fotocredits: aconium GmbH