Bei der Entwicklung neuer politischer Maßnahmen und Rechtsvorschriften führt die Europäische Kommission seit 2003 Online-Konsultationsverfahren durch. Durch die internet-basierte Befragung von öffentlichen Behörden, Verbänden, privaten Organisationen, Firmen und Bürgern kann das Gesetzgebungsverfahren transparenter gestaltet werden.

Von Juni bis Oktober 2015 wurde eine öffentliche Konsultation zur EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) durchgeführt. Gemäß dieser Richtlinie müssen die EU-Staaten Energieeffizienznormen für Gebäude festlegen, Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausstellen und gewährleisten, dass alle neuen Gebäude bis Ende 2020 Niedrigstenergiegebäude sind – also Gebäude mit einem sehr geringen oder fast bei null liegenden Energiebedarf, der vornehmlich aus erneuerbaren Quellen gespeist wird. Die EU-Länder mussten die meisten der in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen bis Januar 2013 eingeführt haben. Schätzungen zufolge wird die Richtlinie bis 2020 zu einer Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs der EU um 5 – 6 % und zur Schaffung von 280.000 bis 450.000 neuen Arbeitsplätzen führen.

Als Mitglied der AG Europa des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. nahm die aconium GmbH an einer Sitzung zur Abstimmung einer Stellungnahme zu oben genannter Richtlinie- teil. Die Stellungnahme der AG Europa kann hier heruntergeladen werden:

Die Kommission möchte die Befragungen zum Umsetzungsstand in den genannten Themenfeldern der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden voranbringen, um die Frist für die Bewertung der Richtlinie  einzuhalten. Diese läuft am 1. Januar 2017 ab. Die Behandlung dieser Fragen ist angesichts des Beitrags von Gebäuden zur Erreichung der energie-, klima- und wachstumspolitischen Ziele der EU sowie zur Verbesserung des Lebensstandards und zur Senkung der Energiekosten für die Bürger der EU besonders relevant. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden maßgeblich in die Bewertung einfließen. Gemäß der Richtlinie muss die Kommission diese Bewertung mit Unterstützung eines Ausschusses aus Vertretern der Mitgliedstaaten vornehmen. Eine ausführliche Analyse der Beiträge, die die online Konsultation ergeben hat kann in englischer Sprache auf den Seiten der EU-Kommission heruntergeladen werden: https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/public-consultation-evaluation-energy-performance-buildings-directive.

In einer weiteren Konsultation hat die EU Kommission den Überarbeitungsprozess der 2012 in Kraft getretenen EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED – 2012/27/EU) durchgeführt. Die Konsultation endete im Januar 2016, erste Reformvorschläge werden im September erwartet. Die überarbeitete Richtlinie ist eine zentrale Umsetzungsmaßnahme für das unverbindliche 2030-Energieeffizienzziel, das eine Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 27 % anstrebt. Da die Mitgliedstaaten die EED erst vor kurzem in nationales Recht umgesetzt haben, konzentriert sich die Konsultation vorerst nur auf einige Artikel, z.B. auf die Anpassung an das neue Energieeffizienzziel und auf die Rolle von öffentlicher Beschaffung zur Förderung von Energieeffizienz.

Eine dritte laufende Konsultation der Europäischen Kommission im Bereich Energie betrifft die erneuerbaren Energien. Ziel der Konsultation ist die Erfassung der Ansichten von Behörden, NGOs, Interessenvertretern und Bürgern zu der neuen Richtlinie zu Erneuerbaren Energien (REDII). Die Richtlinie ist für den Zeitraum von 2020 bis 2030 vorgesehen. Der Aufruf für Beiträge läuft noch bis zum 10. Februar 2016.

Die Aufrufe zu Konsultationen finden sich auf den Seiten der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/energy/en/consultations.