Gigabitförderung 2.0

 

Gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Verbänden sowie mit Beteiligung der Telekommunikationswirtschaft hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen neuen Förderaufruf zur Unterstützung des Glasfaserausbaus gestartet. Die Gigabitförderung 2.0 stellt erneut sicher, dass die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf beim Glasfaserausbau besonders gefördert werden.

Punktekompass gibt die Richtung vor

Der Vorab-Online-Punkterechner wird zu einem Punktekompass weiterentwickelt. Auf Basis der Prognose aus dem Punktekompass kann die Kommune eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.

Reguläre Förderung (Regulär-/Fast-Lane-Aufruf):

Die regulären Förderaufrufe bieten sich für Gebietskörperschaften an, die noch keinen oder nur einen unzureichenden Breitbandausbau haben und einen Nachholbedarf aufweisen. Sie eignen sich besonders gut für Gemeinden bzw. Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften, die eine umfassende und ganzheitliche Breitbandversorgung sicherstellen möchten, insbesondere wenn das jeweilige Gebiet noch keine etablierte gigabitfähige Glasfaserinfrastruktur aufweist und größere Flächen ohne Breitbandversorgung existieren.

Die reguläre Förderung wird empfohlen, um größere Infrastrukturprojekte zu unterstützen, da sie eine maximale Bundesfördersumme von bis zu 40 Millionen Euro pro Projekt ermöglicht. Damit bietet sie finanzielle Unterstützung für umfassende Breitbandausbauvorhaben, die eine signifikante Investition erfordern. Die reguläre Förderung ist dann geeignet, wenn aus einem Branchendialog hervorgeht, dass ein umfassender Ausbau notwendig ist, um eine gigabitfähige Versorgung zu gewährleisten, insbesondere wenn Telekommunikationsunternehmen keine oder nur geringe Ausbauabsichten geäußert haben.

Der Förderaufruf von Fast-Lane-Infrastrukturprojekten wendet sich an Gebietskörperschaften, deren Förderprojekte in Anwendung der Priorisierungskriterien der Gigabit-RL 2.0 in besonderem Maße förderwürdig sind und die die Mindestpunktzahl von 350 für eine vorrangige Bewilligung erreichen (fast lane). Diese Projekte können vorrangig und unabhängig von der im Standardaufruf geltenden Frist zur Einreichung bewilligt werden.

Ein weiterer Aufruf im „Lückenschluss-Programm“ nach Nr. 9 der Gigabit-RL 2.0 soll zeitnah erfolgen. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt im Rahmen der Aufrufe 2025 eine Antragstellung der Gemeinde im Rahmen dieses Infrastrukturaufrufs aus und umgekehrt. Demnach kann im Rahmen der Aufrufe 2025 daher entweder ein Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen der Infrastrukturaufrufe für Standard- oder fast lane-Anträge gestellt werden.

Neuerungen 2025

Eine Neuerung ist die Obergrenze von 40 Mio. Euro Bundesförderung pro Projekt. Ebenfalls 40 Mio. Euro stehen für das Lückenschluss‐Pilotprogramm zur Verfügung. Der Aufruf wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 starten. Die Mindest-Punktzahl für die vorranginge Bewilligung (fast lane) beträgt in diesem Jahr 350 Punkte von 500 möglichen Punkten.

Branchendialoge, die ab dem 15.04.2024 begonnen wurden, können aktualisiert, d.h. ihre Dokumentation und die Dialoge mit den TKU wieder aufgegriffen werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in der Praxis Branchendialoge häufig fortlaufend und über einen längeren Zeitraum stattfinden.

Auch 2025 hilft der Punktekompass wider. Der Punkterechner ermittelt die mögliche Punktzahl für einen potentiellen Infrastrukturantrag auf Grundlage der vier Kriterien „Nachholbedarf“ (hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter, „Synergienutzung“ (verbliebende Versorgungslücken), „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Einwohnerdichte) sowie „Interkommunale Zusammenarbeit“. Die Prognose des Punktekompass basiert auf den Erfahrungen der Förderaufrufe in 2024.

Die Festlegung der Bedingungen und Preise für den offenen Netzzugang liegt in der Verantwortung des Bundes, unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur (BNetzA) und ist in den Unterlagen zum Auswahlverfahren (WiLü bzw. Auswahlverfahren zum Betrieb im BeMo) erfolgten Bewilligungen zu berücksichtigen.

Informationsblatt zu neuen Regelungen für die Aufrufe 2025 zum Förderprogramm Gigabit 2.0 vom 23.01.2025

Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten – vom 23.01.2025

Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – fast lane – vom 23.01.2025

Aufruf zur Antragseinreichung ‐ Förderung von Beratungsleistungen ‐ vom 23.01.2025

Hinweise zur Festlegung des Abfragezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens vom 23.01.2025