Das Förderprogramm des Bundes erfreut sich großer Nachfrage. Aufgrund der großen Nachfrage in 2022 wurde der erste Förderaufruf im sog. Graue-Flecken-Programm zum 17. Oktober zunächst beendet. Doch Anfang 2023 wird die Förderung mit neuer Mittelausstattung fortgesetzt. Die neuen Anträge müssen dann der neuen Förderrichtlinie entsprechen, die derzeit in Abstimmung mit allen Akteuren erarbeitet wird. Die aconium GmbH agiert in diesem Bereich als hoheitlich beliehener Projektträger für die neue Gigabitförderung auch weiterhin als ein verlässlicher Partner an der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und kümmert sich intensiv um die Anträge aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
Das diesjährige Finanzvolumen für Neubewilligungen ist vollständig ausgeschöpft. Das Ministerium für Digitales und Verkehr sieht dies als Erfolg und die Zahlen bestätigen das. Bisher betrug das gesamte Fördervolumen im in den Bundesförderprogramm Breitband (Weiße-Flecken-Programm) und Gigabit (Graue-Flecken-Programm) 12,8 Mrd. € von 2015 bis Ende 2022, davon rund 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2022. Es handelt sich um das größte Finanzvolumen, das bisher für diesen Zweck in Anspruch genommen wurde.
Die kurzfristige Information, auch für die Zuwendungsempfänger, ist auch durch die hohe Dynamik der Anträge zu erklären. So wurden im Oktober innerhalb nur einer Woche Förderanträge in Höhe von über 450 Millionen Euro gestellt, ein bisher einmaliger Vorgang. Folgerichtig wurde der erste Förderaufruf im Graue-Flecken-Programm zunächst beendet. Alle bis zum 17. Oktober eingereichten Förderanträge werden jedoch bearbeitet und erhalten, sofern diese den Fördervoraussetzungen entsprechen, spätestens zu Beginn des Jahres 2023 einen Bescheid. Das ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Kommunen.
Blick nach vorn – neues Förderprogramm kommt 2023
Und auch die staatliche Förderung wird natürlich fortgesetzt. Neue Mittel dafür werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Das Fördervolumen soll 2023 auf dem Niveau von 2022 gehalten werden. Die neue Förderung wird unter Wegfall der aktuellen Aufgreifschwelle und daher im Rahmen der von der EU-Kommission genehmigten Gigabit-Rahmenregelung erfolgen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit den Ländern in der Gigabitstrategie vereinbart, dass es im Falle einer zu großen Antragswelle, eine sinnvolle Steuerung dieser Anträge bedarf und Gebiete priorisiert werden, in denen der größte Förderbedarf besteht. Das wird Bestandteil des neuen Förderprogramms ab 2023 sein.