Am Mittwoch, den 09.11.2016, wurde das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) in der 52. Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Heute ist es in Kraft getreten. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren nach knapp 2,5 Jahren abgeschlossen.

Das Gesetz schreibt vor, dass nunmehr bei jeder Baustelle entlang von Verkehrswegen Glasfaserkabel mitverlegt werden müssen. Dadurch können die offenen Bedarfe des Breitbandausbaus gedeckt werden. Bei der Erschließung von Neubaugebieten muss die Mitverlegung von Glasfasern ebenfalls gewährleistet werden. Das DigiNetz-Gesetz rundet damit den marktgetriebenen Ausbau und die Förderung von noch nicht mit Breitband erschlossenen Regionen ab. Es schafft zudem die Voraussetzungen, dass die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau deutlich besser ausgeschöpft werden als bisher. Koordiniert werden diese Maßnahmen über eine zentrale Informationsstelle und eine nationale Streitbeilegungsstelle bei der Bundesnetzagentur.

Mit dem Inkrafttreten des DigiNetz-Gesetzes wird zugleich die europäische Kostensenkungsrichtlinie (Richtlinie 2014/61/EU) in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesregierung schafft so die entscheidenden Voraussetzungen für eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung in Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen, der Staat und die Gesellschaft in Gänze können so von der Gesetzgebung profitieren.

Weitere Informationen zum DiGiNetz-Gesetz finden Sie hier.