Im November 2018 wurde das Bundesförderprogramm Breitband um den Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser erweitert.
Antragsteller sollten beachten, dass gem. Ziff. 5.5. der Förderrichtlinie die Förderung von Schulen und Krankenhäusern im Rahmen eines Gesamtantrages (6. Aufruf Infrastrukturförderung) erfolgt, sofern die Einrichtungen in einem Gebiet liegen, in dem sich auch unterversorgte Haushalte befinden. Somit kommt eine Antragstellung im Sonderaufruf nur in Betracht, wenn sich die Schulen und Krankenhäuser in ansonsten nicht förderfähigen Gebieten befinden, dabei selbst aber über keine NGA-Versorgung verfügen.
Hier ist „Gebiet“ nicht mit Gemeinde- bzw. Antragsgebiet gleichzusetzen. Eine Förderung von Schulen und Krankenhäusern im Sonderaufruf kommt in Betracht, wenn sich die entsprechenden Gebäude nicht in räumlicher Nähe zu einem weiteren unterversorgten Gebiet befinden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweisblatt (PDF).