Die staatliche Förderbank KfW bietet mit den verschiedenen Kreditprogrammen Digitale Infrastruktur eine Reihe von Möglichkeiten zur Finanzierung für Ihr Breitbandprojekt. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Finanzierungspartnern – in der Regel Banken oder Sparkassen – fördert die KfW über den Investitions- bzw. den Konsortialkredit „Digitale Infrastruktur“ Investitionen in den Ausbau gigabitfähiger Netze in Deutschland.

1 Investitionskredite Digitale Infrastruktur

Über die Investitionskredite Digitale Infrastruktur (Kreditprogramme Nr. 206 bzw. Nr. 239) können in Zusammenarbeit mit Finanzierungspartnern Projekte mit einer sicheren und zinsgünstigen Finanzierung versehen werden. Aus Mitteln des BMVI werden vergünstigte Zinssätze mit der Möglichkeit zur Vereinbarung langfristiger Zinsbindungsfristen (bis zu 20 Jahre) und Kreditlaufzeiten zur Verfügung gestellt. Wer wird gefördert?

  • In-und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mindestens 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)

Was wird gefördert? Gefördert werden die gesamten Investitionskosten für den Ausbau von öffentlichen FTTH-/ FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten mit einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes. Dabei gelten folgende Anforderungen:

  • Errichtung eines passiven FTTH-/FTTB-Netzes inkl. Anschluss von Mobilfunkmasten
  • Aktive Komponenten eines FTTH-/FTTB-Netzes inkl. „Inhouse Verkabelung“

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
  • Leasingfinanzierungen
  • In-Sich-Geschäfte, d. h. es besteht Gesellschafteridentität zwischen Veräußerer und Erwerber der zu finanzierenden Investitionsgüter

 

Variante A: Standardisierter Kredit (Nr. 206) Variante B: Individueller Kredit (Nr. 239)  
Zinssätze Beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes Beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes
Laufzeiten mindestens 4 Jahre Individuelle Absprache in Hinblick auf das Einzelprojekt
Kredithöhe Förderhöhe bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100% der förderfähigen Kosten Für Kreditbeträge ab 25 Mio. €, Individuelle Absprache in Hinblick auf das Einzelprojekt
Tilgung 1-5 tilgungsfreie Jahre je nach Laufzeit, danach vierteljährliche Ratenzahlungen in gleichbleibender Höhe Individuelle Absprache in Hinblick auf das Einzelprojekt
Sicherheiten Sicherheiten werden in Absprache mit Ihrem Finanzierungspartner vereinbart Sicherheiten werden in Absprache mit Ihrem Finanzierungspartner vereinbart

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW.

2 Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

Projekte mit komplexen und individuellen Finanzierungsanforderungen werden mit dem „KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ (Kreditprogramm Nr. 854) unterstützt. Die KfW beteiligt sich über dieses Programm wie andere (Bank-)Partner an der Finanzierung von Vorhaben im Rahmen von Bankenkonsortien. Die KfW stellt hierbei direkte Kreditmittel zur Verfügung und übernimmt Kreditrisiken, jeweils ratierlich zu gleichen Bedingungen wie die anderen Finanzierungspartner. Wer wird gefördert?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund
  • Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund)

Was wird gefördert? Gefördert werden im Zusammenhang mit dem Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel, einschließlich Nebenkosten. Es werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert:

  • Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Infrastruktur
  • Installation aktiver Komponenten des FTTH-/ FTTB-Netzes,
  • Ausbau des Back-Bone
  • Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunk­masten, Rechenzentren)

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben

Konditionen Im Rahmen der Beteiligung der KfW, welche in marktüblicher Art und Weise wie die Beteiligung der anderen Finanzierungspartner an der Fremdkapitalfinanzierung gestaltet wird, beträgt der KfW-Risikoanteil in der Regel bis maximal 30 Mio. €. Sofern im Rahmen einer Bonitäts- und Risikoeinschätzung durch die KfW folgende Aspekte als marktüblich angesehen werden, übernimmt sie die von den Finanzierungspartnern vereinbarten Konditionen wie bspw. Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren und Besicherungsstruktur. Alle am Konsortium teilnehmenden Finanzierungspartner können zudem optional bilateral von der KfW refinanziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.