Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr startet am 23.01.die neuen Förderaufrufe zur Unterstützung des Glasfaserausbaus. Die Gigabitförderung 2.0 stellt sicher, dass die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf beim Glasfaserausbau gefördert werden. Die Anträge können bis zum 15.09.2025 gestellt werden. Es wird auch dieses Jahr zwischen Fast-Lane und Standard-Aufruf unterschieden. Ein gesonderter Aufruf im Lückenschlussprogramm soll folgen. Die Förderung von Beratungsleistungen kann ebenfalls weiter beantragt werden.
Der Förderaufruf von Fast-Lane-Infrastrukturprojekten wendet sich an Gebietskörperschaften, deren Förderprojekte in Anwendung der Priorisierungskriterien der Gigabit-RL 2.0 in besonderem Maße förderwürdig sind und die die Mindestpunktzahl von 350 für eine vorrangige Bewilligung erreichen (fast lane). Diese Projekte können vorrangig und unabhängig von der im Standardaufruf geltenden Frist zur Einreichung bewilligt werden.
Ein weiterer Aufruf im „Lückenschluss-Programm“ nach Nr. 9 der Gigabit-RL 2.0 soll zeitnah erfolgen. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt im Rahmen der Aufrufe 2025 eine Antragstellung der Gemeinde im Rahmen dieses Infrastrukturaufrufs aus und umgekehrt. Demnach kann im Rahmen der Aufrufe 2025 daher entweder ein Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen der Infrastrukturaufrufe für Standard- oder fast lane-Anträge gestellt werden.
Dokumente zum Aufruf:
Informationsblatt zu neuen Regelungen für die Aufrufe 2025 zum Förderprogramm Gigabit 2.0 vom 23.01.2025
Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten – vom 23.01.2025
Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – fast lane – vom 23.01.2025
Aufruf zur Antragseinreichung ‐ Förderung von Beratungsleistungen ‐ vom 23.01.2025
Hinweise zur Festlegung des Abfragezeitraums im Rahmen des Markterkundungsverfahrens vom 23.01.2025