Neuerungen bei der Gigabitförderung 2.0

 

Gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Verbänden sowie mit Beteiligung der Telekommunikationswirtschaft hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen neuen Förderaufruf zur Unterstützung des Glasfaserausbaus gestartet. Die Gigabitförderung 2.0 stellt erneut sicher, dass die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf beim Glasfaserausbau besonders gefördert werden.

2023 wurde die Förderung mit 436 bewilligten von 960 eingereichten Anträgen sehr gut angenommen. Durch einige Veränderungen im Förderaufruf soll erreicht werden, das chancenlose Förderanträge künftig nicht mehr gestellt werden. Dadurch wird der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Kommunen und die Telekommunikationswirtschaft, etwa bei Markterkundungsverfahren, vermieden.

Zu den Neuerungen gehören der verbindliche Branchendialog und ein Punktekompass. Kommunen sollen so bereits vor Antragstellung eine verlässliche Einschätzung erhalten, wie groß die Erfolgsaussichten ihrer Anträge sind.

Punktekompass gibt die Richtung vor

Der Vorab-Online-Punkterechner wird zu einem Punktekompass weiterentwickelt. Auf Basis der Prognose aus dem Punktekompass kann die Kommune eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.

Reguläre Förderung (Regulär-/Fast-Lane-Aufruf):

Die regulären Förderaufrufe bieten sich für Gebietskörperschaften an, die noch keinen oder nur einen unzureichenden Breitbandausbau haben und einen Nachholbedarf aufweisen. Sie eignen sich besonders gut für Gemeinden bzw. Stadtstaaten sowie rechtlich selbständige Bezirke in Städten, Landkreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften, die eine umfassende und ganzheitliche Breitbandversorgung sicherstellen möchten, insbesondere wenn das jeweilige Gebiet noch keine etablierte gigabitfähige Glasfaserinfrastruktur aufweist und größere Flächen ohne Breitbandversorgung existieren.

Die reguläre Förderung wird empfohlen, um größere Infrastrukturprojekte zu unterstützen, da sie eine maximale Bundesfördersumme von bis zu 100 Millionen Euro pro Projekt ermöglicht. Damit bietet sie finanzielle Unterstützung für umfassende Breitbandausbauvorhaben, die eine signifikante Investition erfordern. Die reguläre Förderung ist dann geeignet, wenn aus einem Branchendialog hervorgeht, dass ein umfassender Ausbau notwendig ist, um eine gigabitfähige Versorgung zu gewährleisten, insbesondere wenn Telekommunikationsunternehmen keine oder nur geringe Ausbauabsichten geäußert haben.

Lückenschluss-Programm:

In einer zweiten Förderphase, die vermutlich im Sommer 2024 beginnt, wird als Ergänzung des normalen Förderaufrufes ein Pilotprogramm zur gezielteren Berücksichtigung von Lückenschlüssen durchgeführt. Dies fördert insbesondere die synergetische Entwicklung von privatem und gefördertem Ausbau und bietet durch vereinfachte Genehmigungsverfahren schnelle und effiziente Möglichkeiten. Es richtet sich an Kommunen mit Gebieten, die bei einem geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau nicht vollständig erschlossen werden oder wurden und die wegen ihrer geringen Größe wahrscheinlich auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden würden. Das Lückenschluss-Gebiet definiert sich dabei über die Gesamtprojektausgaben. Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Gebietes dürfen 500.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten. Eine Antragstellung im Lückenschluss-Programm schließt eine Antragstellung der gleichen Gemeinde (AGS) in 2024 im Standard- oder Fast-Lane-Aufruf aus (und umgekehrt). Eine Gemeinde kann im Aufruf 2024 daher entweder einen Antrag im Lückenschluss-Programm oder im Rahmen des Standard- bzw. Fast-Lane-Aufrufs stellen.

Entscheidungshilfe Lückenschluss-Programm

Wenn die folgenden drei Aussagen zutreffen, sollte eine Antragsstellung im Lückenschluss-Programm detailliert geprüft werden:

Bestehendes oder künftiges Gigabit-Netz: Die Kommune verfügt über ein Teilgebiet, welches bis auf wenige förderfähige Adresspunkte gigabitfähig ausgebaut ist bzw. wird.

Geringer Tiefbauaufwand: Die verbliebenen förderfähigen Adressen können mit wenigen Kilometern Tiefbau vollständig erschlossen werden.

Maximale Projektkosten: Die Gesamtprojektkosten liegen dabei maximal bei 500.000 Euro.