Neues Förderprogramm beschlossen: Kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg

Mit 10,4 Millionen Euro unterstützt das Land Baden-Württemberg zwischen 2021 und 2026 die kommunale Wärmeplanung. Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans der die Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan nach §7c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) erfüllt. Dieser kann sich sowohl auf eine einzelne Gemeinde, als auch auf das Gebiet mehrerer Gemeinden beziehen.

Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg, die nicht durch das Klimaschutzgesetz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können alleine einen Antrag stellen, Gemeinden mit einer geringeren Bevölkerungszahl nur im Zusammenschluss mit mindestens zwei weiteren Gemeinden.

Eine Antragstellung ist seit Anfang Oktober möglich. Nähere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Website des Umweltministeriums Baden-Württemberg.