Mit der Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ hat das Land Niedersachsen ein neues Förderprogramm aufgelegt, das sich an Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft richtet. Im Zuge der Förderung sollen CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen mit höheren Zuschüssen belohnt werden.
Im Rahmen von „Niedersachsen Invest GRW“ haben niedersächsische Unternehmen in GRW-Gebieten die Möglichkeit Investitionen zur Kapazitätssteigerung fördern zu lassen, wenn im Zuge der Ertüchtigung auch innovative Aspekte zur Verbesserung des Digitalisierungsgrades zur Umsetzung kommen sollen. Je nach Größe und Standort des Unternehmens können 10 bis 35 Prozent der Ausgaben mit einem Zuschuss gefördert werden. Für zusätzliche Investitionen mit CO2-minimierender Wirkung können darüber hinaus höhere anteilige Zuschüsse von bis zu 65 Prozent gewährt werden, um den Umbau zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Bereitgestellt wird die Förderung einerseits aus der von Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und ergänzend aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Neben der direkten Förderung für Unternehmen stehen auch vorbereitende Maßnahmen in den Kommunen im Blickpunkt. So sollen für die Schaffung hochwertiger Gewerbeflächen eine Einbettung dieser in übergeordnete regionale Entwicklungskonzepte und deren ressourcenschonende Umsetzung an Bedeutung gewinnen. Neben der baulichen Realisierung in GRW-Gebieten sollen dafür zusätzlich auch die vorgelagerten Planungsleistungen und die Erstellung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten finanziell mit 60 Prozent der Ausgaben unterstützt werden.
Mit der Förderrichtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ sind zentrale Eckpunkte aus der Ende 2022 von Bund und Ländern beschlossenen GRW-Reform umgesetzt worden. Die Förderrichtlinie ist ab sofort in Kraft. Die Laufzeit des Förderprogramms endet am 31.12.2029.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW“ sind hier abrufbar. Eine Übersicht zu den niedersächsischen im GRW-Zielregionen gibt diese Karte.