
Prüfbehörde Energiepreisbremsen
nach § 2 Nr. 17 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und § 2 Nr. 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Die Prüfbehörde Energiepreisbremsen überwacht die Umsetzung der staatlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen – für faire Entlastung und transparente Mittelverwendung.
Prüfbehörde Energiepreisbremsen
Nation
Partner
Jahre
Als zentrale Prüfstelle kontrolliert sie die Einhaltung der Förderkriterien durch Energieversorger und wirkt Missbrauch sowie Überkompensation entgegen. Dazu analysiert sie eingereichte Daten, führt Plausibilitätsprüfungen durch und koordiniert bei Verdachtsfällen Nachprüfungen vor Ort.
Die Behörde arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie weiteren relevanten Institutionen zusammen. Ziel ist es, Transparenz, Fairness und Effizienz bei der staatlichen Preisentlastung sicherzustellen und eine sachgerechte Mittelverwendung zu gewährleisten.
Damit leistet die Prüfbehörde einen essenziellen Beitrag zur Stabilisierung der Energieversorgung und zur Unterstützung der Wirtschaft in Krisenzeiten.
Ziele
Aufgaben der aconium GmbH
Die aconium GmbH fungiert als hoheitlich beliehene Prüfbehörde Energiepreisbremsen und setzt alle damit einhergehenden Aufgaben und Pflichten um.
Grundlage:
Prüfbehörde nach § 2 Nr. 17 StromPBG bzw. § 2 Nr. 11 EWPBG
Auftraggeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Aufgaben und Funktionen der aconium GmbH:
- Behördenleitung
- Projektmanagement
- Antragsprüfung
- Bescheidung
- Beratung
- Auszahlung
- Aufsichtsbehörde
Laufzeit:
seit 2023
aconium Ansprechpartner:innen

Sebastian Rölke
Leitung Prüfbehörde
Mail: s.roelke@aconium.eu
Telefon: +49 30 22183-2131

Joao Brown
Operative Leitung Prüfbehörde
Mail: j.brown@aconium.eu
Telefon: +49 711 252403-18