Prüfbehörde Energiepreisbremsen

nach § 2 Nr. 17 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und § 2 Nr. 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Die Prüfbehörde Energiepreisbremsen überwacht die Umsetzung der staatlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen – für faire Entlastung und transparente Mittelverwendung.

 

Prüfbehörde Energiepreisbremsen

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Jahre

Im Rahmen der energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Bürger:innen und Unternehmen wurde die Prüfbehörde Energiepreisbremsen eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Als zentrale Prüfstelle kontrolliert sie die Einhaltung der Förderkriterien durch Energieversorger und wirkt Missbrauch sowie Überkompensation entgegen. Dazu analysiert sie eingereichte Daten, führt Plausibilitätsprüfungen durch und koordiniert bei Verdachtsfällen Nachprüfungen vor Ort.

Die Behörde arbeitet eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie weiteren relevanten Institutionen zusammen. Ziel ist es, Transparenz, Fairness und Effizienz bei der staatlichen Preisentlastung sicherzustellen und eine sachgerechte Mittelverwendung zu gewährleisten.

Damit leistet die Prüfbehörde einen essenziellen Beitrag zur Stabilisierung der Energieversorgung und zur Unterstützung der Wirtschaft in Krisenzeiten.

Ziele

Die Prüfbehörde Energiepreisbremsen verfolgt das Ziel, korrekte Auszahlungen sicherzustellen, Missbrauch zu verhindern, Transparenz hinsichtlich der Fördermaßnahmen zu schaffen und eine effiziente sowie gerechte Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Aufgaben der aconium GmbH

Die aconium GmbH fungiert als hoheitlich beliehene Prüfbehörde Energiepreisbremsen und setzt alle damit einhergehenden Aufgaben und Pflichten um.

Grundlage:

Prüfbehörde nach § 2 Nr. 17 StromPBG bzw. § 2 Nr. 11 EWPBG

Auftraggeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Aufgaben und Funktionen der aconium GmbH:

  • Behördenleitung
  • Projektmanagement
  • Antragsprüfung
  • Bescheidung
  • Beratung
  • Auszahlung
  • Aufsichtsbehörde

Laufzeit:

seit 2023

aconium Ansprechpartner:innen

Sebastian Rölke

Leitung Prüfbehörde
Mail: s.roelke@aconium.eu
Telefon: +49 30 22183-2131

Julia-Haselberger

Joao Brown

Operative Leitung Prüfbehörde
Mail: j.brown@aconium.eu
Telefon: +49 711 252403-18